Hi Leute!
Ich hab gehört, dass sich die das Gesetz um die Eigenheimzulage demnächst ändern könnte. Nun bin ich mir nicht ganz sicher, wann eine mögliche Änderung in Kraft treten könnte. Deshalb meine Frage:
Bis wann muss ich meinen Antrag auf Eigenheimzulage zum Finanzamt geschickt haben, sodass er garantiert nach heutigem Gerichtsstand behandelt wird?
Ich glaub am 14.3.2003 wird von den Politikern über irgendeinen Antrag entschieden. Wird er abgelehnt ist alles klar, aber wenn er angenommen wird, kann dann das neue Gesetz auch schon ab dem Datum in Kraft treten?
Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe!
Funny 
Moin!
Ich hab gehört, dass sich die das Gesetz um die
Eigenheimzulage demnächst ändern könnte. Nun bin ich mir nicht
ganz sicher, wann eine mögliche Änderung in Kraft treten
könnte.
Also das Thema ist schon so lange in der Mache… *g*
Nach Informationen aus der Presse könnte frühestens im April die alte Regelung wegfallen. Aber genaues weiß man nicht.
Deshalb meine Frage:
Bis wann muss ich meinen Antrag auf Eigenheimzulage zum
Finanzamt geschickt haben, sodass er garantiert nach heutigem
Gerichtsstand behandelt wird?
Wann Du den Antrag an das Finanzamt schickst, ist eher unrelevant. Wichtig ist, wann Du Dein neues Haus kaufst oder mit dem Bau beginnst. Das Datum des notariellen Kaufvertrags (beim Kauf eines Hauses) oder das Datum des Bauantrags (beim Bau) ist wichtig. Dieses Datum muß vor der Gesetzesänderung liegen.
Ich glaub am 14.3.2003 wird von den Politikern über
irgendeinen Antrag entschieden. Wird er abgelehnt ist alles
klar, aber wenn er angenommen wird, kann dann das neue Gesetz
auch schon ab dem Datum in Kraft treten?
So wie es heute aussieht, wird das tolle Steuervergünstigungsabbaugesetz (dieser bewußte Antrag *g*) wohl definitiv nicht angenommen werden. Der Bundesrat wird das Ding kippen. Also tritt das auch nicht in Kraft.
Sollte es sich die CDU anders überlegen, dann allerdings… aber wer weiß das schon?
Die Richtung der deutschen Politik vorherzusagen, ist so genau wie der Blick in die Kristallkugel.
Gruß vom
Dicken MD.
worst case: Wann könnte sich was ändern?
Danke fuer Deine schnelle Antwort!
Wann Du den Antrag an das Finanzamt schickst, ist eher
unrelevant. Wichtig ist, wann Du Dein neues Haus kaufst oder
mit dem Bau beginnst. Das Datum des notariellen Kaufvertrags
(beim Kauf eines Hauses) oder das Datum des Bauantrags (beim
Bau) ist wichtig. Dieses Datum muß vor der Gesetzesänderung
liegen.
Okay, das ist schon mal gut, dass das Kaufdatum zaehlt.
So wie es heute aussieht, wird das tolle
Steuervergünstigungsabbaugesetz (dieser bewußte Antrag *g*)
wohl definitiv nicht angenommen werden. Der Bundesrat wird das
Ding kippen. Also tritt das auch nicht in Kraft.
Ich werde so wie so in den naechsten Wochen kaufen. Dann kann ich auch auf Nummer sicher gehen und auf jeden Fall rechtzeitig kaufen.
Deshalb nochmal meine Frage:
Auch wenn es unwahrscheinlich ist, wann koennte sich fruehstens was aendern?
Gruss,
Funny 
Danke fuer Deine schnelle Antwort!
Gern geschehen 
Das Datum des notariellen Kaufvertrags
(beim Kauf eines Hauses) oder das Datum des Bauantrags (beim
Bau) ist wichtig. Dieses Datum muß vor der Gesetzesänderung
liegen.
Okay, das ist schon mal gut, dass das Kaufdatum zaehlt.
Achtung: Bei einem Kauf gilt das Datum der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages!
Ich werde so wie so in den naechsten Wochen kaufen. Dann kann
ich auch auf Nummer sicher gehen und auf jeden Fall
rechtzeitig kaufen.
Deshalb nochmal meine Frage:
Auch wenn es unwahrscheinlich ist, wann koennte sich
fruehstens was aendern?
Der unwahrscheinliche Fall wäre der, das der Bundesrat dem zustimmt. Und die entsprechende Bundesratssitzung findet am 14.03.2003 statt.
Wie gesagt, wenn dort zugestimmt würde , dann wäre das Inkrafttreten danach der Fall.
Gruß vom
Dicken MD.
1 „Gefällt mir“