Mein Tip: Erst lesen, dann denken, dann schreiben
Geneigter Jens,
wenn Du Dir, statt gleich in einen beleidigenden und mit einer Reihe von verbalen Entgleisungen geschmückten Tonfall zu geraten, einmal die Mühe gemacht hättest, Undines Beitrag aufmerksam zu lesen, so wäre Dir folgendes aufgefallen:
Der angegebene Betrag bezieht sich auf das Bruttoeinkommen (nicht auf das zu versteuernde Einkommen) aus zwei Jahren. Weiterhin wurde der Betrag bereits vor geraumer Zeit auf DM 160.000.- gesenkt, was dann noch DM 80.000.- pro Jahr bedeutet.
(Quelle: http://www.gerken.de/Eigenheimzulage.htm)
Das Statistische Bundesamt teilt übrigens folgendes mit:
„Im Produzierenden Gewerbe des früheren Bundesgebietes beliefen sich die durchschnittlichen Bruttowochenverdienste der Arbeiter/-innen 1999 auf 1058 DM und die Bruttomonatsverdienste der Angestellten auf 6772 DM.“
Quelle: http://www.statistik-bund.de/basis/d/logh/loghtxt.htm
Bereits 12 * 6772 DM ergeben 81264 DM, wobei noch nicht berücksichtigt ist, daß üblicherweise dreizehn oder sogar noch mehr Gehälter gezahlt werden, welche allesamt bei der Höchstgrenze berücksichtigt werden. Vielleicht überlegst Du Dir einmal, ob in diesem Zusammenhang das Wort „Geldsack“ wirklich angemessen ist.
Zu Deinem Vorwurf der Abzockerei: Diese ist sicherlich dann nicht gegeben, wenn man eine Leistung, welche einem der Gesetzgeber zugesteht, in Anspruch nimmt. Vielmehr ist es Dummheit, wenn man sie nicht bekommt, nur weil man den Antrag etwas zu spät stellt.
Also: Siehe Überschrift!
Mit distinguiertem Gruß
Ted
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