Eigenheimzulage - Wann Prüfung des Einkommens?

Hi all,

nach meinen letzten beiden Einkommensteuerbescheiden liege ich in der Summe gerade noch eine Hand breit unter der Höchstgrenze für die Eigenheimförderung. Da ich den Job gewechselt habe, was nicht unbedingt eine finanzielle Verschlechterung bedeutet hat, ist der Spaß im nächsten Jahr wohl vorbei.

Nun meine Frage: Wann und nach welchen Bescheiden wird das Einkommen bei der Beantragung der Eigenheimzulage geprüft? Wenn es die letzten beiden Steuerbescheide sind, so habe ich noch knapp ein Jahr Zeit. Ist es eine aktuelle Gehaltsbescheinigung, so habe ich ein Problem.

Danke für die Hilfe
Ted

Hi Ted,

Nun meine Frage: Wann und nach welchen Bescheiden wird das
Einkommen bei der Beantragung der Eigenheimzulage geprüft?
Wenn es die letzten beiden Steuerbescheide sind, so habe ich
noch knapp ein Jahr Zeit. Ist es eine aktuelle
Gehaltsbescheinigung, so habe ich ein Problem.

Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage ab dem Jahr in Anspruch nehmen (Erstjahr), in dem der Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes des Erstjahrs zuzüglich des Gesamtbetrags der Einkünfte des vorangegangenen Jahrs (Vorjahr) 240 000 Deutsche Mark nicht übersteigt.

Also wenn Du für 2000 Zulage beantragen willst, gilt Dein Einkommen von 1999 + 2000.

MfG
Undine

Hi Undine,

vielen Dank zunächst für die schnelle Antwort. Wie aber kann ich mein JAHRESeinkommen für 2000 nachweisen, bevor das Jahr um ist?

Gruß
Ted

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Hi Undine,

vielen Dank zunächst für die schnelle Antwort. Wie aber kann
ich mein JAHRESeinkommen für 2000 nachweisen, bevor das Jahr
um ist?

Das ist doch mal wieder typisch. Da schrammt also jemand an einem Jahreseinkommen um die 240.000 DM herum und fragt, wie er optimal Geld abzocken kann … und keiner regt sich auf.

Wenn aber eine Arbeitslose nachfragt, wo sie ein paar Mark für Ihre Wohnung herbekommen kann, wird ihr „Schmarotzertum“ vorgeworfen. Ich persönlich finde Geldsäcke, die sich einen Subventiologen einstellen, um ja keine Geldgesetzlücke zu übersehen, viel schlimmer als arbeitslose Schwarzarbeiter. Zumal ja oben genannte Menschen meistens genau die sind, die Schwarzarbeiter bevorzugt einstellen.

Ich möchte nicht wissen, wie viele Milliarden hier im Lande durch solche Grauzonenaktivitäten und „weisse-Kragen“ Kriminalität an Steueraufkommen verloren gehen.

Gruss

Jens

Mein Tip: Erst lesen, dann denken, dann schreiben
Geneigter Jens,

wenn Du Dir, statt gleich in einen beleidigenden und mit einer Reihe von verbalen Entgleisungen geschmückten Tonfall zu geraten, einmal die Mühe gemacht hättest, Undines Beitrag aufmerksam zu lesen, so wäre Dir folgendes aufgefallen:

Der angegebene Betrag bezieht sich auf das Bruttoeinkommen (nicht auf das zu versteuernde Einkommen) aus zwei Jahren. Weiterhin wurde der Betrag bereits vor geraumer Zeit auf DM 160.000.- gesenkt, was dann noch DM 80.000.- pro Jahr bedeutet.

(Quelle: http://www.gerken.de/Eigenheimzulage.htm)

Das Statistische Bundesamt teilt übrigens folgendes mit:

„Im Produzierenden Gewerbe des früheren Bundesgebietes beliefen sich die durchschnittlichen Bruttowochenverdienste der Arbeiter/-innen 1999 auf 1058 DM und die Bruttomonatsverdienste der Angestellten auf 6772 DM.“

Quelle: http://www.statistik-bund.de/basis/d/logh/loghtxt.htm

Bereits 12 * 6772 DM ergeben 81264 DM, wobei noch nicht berücksichtigt ist, daß üblicherweise dreizehn oder sogar noch mehr Gehälter gezahlt werden, welche allesamt bei der Höchstgrenze berücksichtigt werden. Vielleicht überlegst Du Dir einmal, ob in diesem Zusammenhang das Wort „Geldsack“ wirklich angemessen ist.

Zu Deinem Vorwurf der Abzockerei: Diese ist sicherlich dann nicht gegeben, wenn man eine Leistung, welche einem der Gesetzgeber zugesteht, in Anspruch nimmt. Vielmehr ist es Dummheit, wenn man sie nicht bekommt, nur weil man den Antrag etwas zu spät stellt.

Also: Siehe Überschrift!

Mit distinguiertem Gruß
Ted

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Hi Ted,

vielen Dank zunächst für die schnelle Antwort. Wie aber kann
ich mein JAHRESeinkommen für 2000 nachweisen, bevor das Jahr
um ist?

Du berechnest für den Antrag einfach Dein voraussichtliches Einkommen für 2000 a.H. Deiner Gehaltszettel oder Du wartest mit dem Antrag bis 2001.
Die Festsetzung der Eigenheimzulage kann vom FA jederzeit, bis zur Festsetzungsverjährung Deiner ESt, geändert werden.

MfG
Undine
P.S. Mit der Senkung der Einkommensgrenzen hast Du natürlich recht *schäm*. Man sollte halt keine Gesetze mittels „Kopieren“ „Einfügen“ zitieren, die bei Fremden (steuernetz.de) auf dem Server liegen.

Hallo Jens,

Das ist doch mal wieder typisch. Da schrammt also jemand an
einem Jahreseinkommen um die 240.000 DM herum und fragt, wie
er optimal Geld abzocken kann … und keiner regt sich auf.

Das es sich hierbei um das Einkommen von 2 Jahren handelte, hat Dir ja Ted bereits erklärt.

  • Wer lesen kann, ist wiedermal im vorteil!-

Wenn aber eine Arbeitslose nachfragt, wo sie ein paar Mark für
Ihre Wohnung herbekommen kann, wird ihr „Schmarotzertum“
vorgeworfen.

Unser Gesetzgeber hat mit den, nunmehr gesenkten, Einkommensgrenzen eine Grenze für die Förderung festgelegt.
Wer Förderung in Anspruch nimmt ist kein Schmarotzer!

Denk mal logisch:
Mit einem Jahreseinkommen von bis zu 80.000 DM ist der HAusbau eh schon schwierig genug!

MfG
Undine

Hi nochmal, Undine.

Vielen Dank für die Antwort, jetzt ist es mir klar, bedeutet aber, daß ich wohl vorher heiraten muß.

*säusel*" „Schatz, es ist doch wegen der Eigenheimzulage!“ :wink:)

Gruß und eine schöne Woche
Ted

Der angegebene Betrag bezieht sich auf das Bruttoeinkommen
(nicht auf das zu versteuernde Einkommen) aus zwei
Jahren.

Sorry. Mein Fehler. Asche aufs Haupt etc.

[…]

Zu Deinem Vorwurf der Abzockerei: Diese ist sicherlich dann
nicht gegeben, wenn man eine Leistung, welche einem der
Gesetzgeber zugesteht, in Anspruch nimmt. Vielmehr ist es
Dummheit, wenn man sie nicht bekommt, nur weil man den Antrag
etwas zu spät stellt.

Das Gleiche gilt aber auch für Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Wohngeld, BAFoeG etc.

Nur wurde eben hier eine entsprechende Hilfesuche unter Anderem mit der Antwort „womit bezahlst Du eigentlich das Surfen“ und dem Unterton „… Du Schmarotzer“ sowie dem tollen Tip: „such Dir nen Job“ abgebügelt.

Es ist mir aufgefallen (nicht nur hier im Forum, bin ja eh’ nicht regelmässig dabei), dass gegenüber den sozial Schwächsten sehr schnell verurteilt wird, während beim „pfiffigen“ ausnutzen von Steuergesetzen, Abschreibungsregelungen, etc. bereitwillig Hilfestellung geliefert wird. Das bringt mich einfach auf die Palme. Ich kenne sehr viele Arbeitslose, die sich nicht nur permanent um Arbeit bemühen, sondern auch regelmässig vor wichtigen Wahlen in Umschulungsprogramme gesteckt werden (dann zählen sich in der Statistik nicht als Arbeitslose sondern als Schüler) um hinterher wieder auf der Strasse zu stehen. Hinzu kommt dann noch diese ständige Gehässigkeit in der Bevölkerung.

Aber das Thema ist hier sicher fehl am Platz und sollte in einem anderen Forum (Politik oder Soziales) ausdiskutiert werden.

Gruss

Jens

Sorry. Mein Fehler. Asche aufs Haupt etc.

Hallo noch einmal, Jens!

Deine Entschuldigung nehme ich natürlich an, jeder übersieht mal irgendwelche Details. Also nichts für ungut.

Was mich jedoch neben den teilweise persönlichen Angriffen sehr gestört hat ist, dass Dein Beitrag in keiner Weise zur Lösung meines Problems geeignet war, sondern allenfalls dazu, Unfrieden zu stiften.

Vielleicht nimmst Du dies als Denkansatz für die Zukunft mit.

Gruß
Ted