Hallo,
meine Eltern haben ein Haus gebaut und kriegen Eigenheimzulage. Ich (22) fang ab September 04 mit Studim an.
Ich werd in der Wohnung von meinen Eltern wohnen !
Haben wir auch danach Anspruch auf Eigenheimzulage ?
Danke im Vorraus
Patrick
Hallo,
meine Eltern haben ein Haus gebaut und kriegen Eigenheimzulage. Ich (22) fang ab September 04 mit Studim an.
Ich werd in der Wohnung von meinen Eltern wohnen !
Haben wir auch danach Anspruch auf Eigenheimzulage ?
Danke im Vorraus
Patrick
Hallo Patrick,
NEIN, da Du offentsichtlich kein Erwerb bei der Immobilie getätigt hast.
Christian
Hallo,
er meint ja wohl auf die Kinderzulage für ihn.
Die Kinderzulage beträgt unabhängig davon, ob Wohneigentum neu errichtet oder gebraucht gekauft wird, 800 € je Kind, das zum Haushalt gehört und für das der Eigentümer oder sein Ehegatte einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält.
Wenn diese Kriterien weiter erfüllt werden, erhalten deine Eltern auch weiter die Kinderzulage. Maßgeblich sind jeweils die Verhältnisse am 1. Januar des Jahres.
Gruß
Der Häuserprofi
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Danke !!!
Danke ich meinte genau die Kinderzulage !
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