Eigenheimzulage zurückbezahlen?

Wir möchten gerne unsere seit fast 4 Jahren selbstgenutzte Eigentumswohnung verkaufen. Nun habe ich gerade in einer Zeitung gelesen das man die Eigenheimzulage zurückbezahlen muss.
Ist das so? Im Voraus schon mal Danke für Eure Antworten!

Hallo (soviel Zeit muss sein),

der Eigenheimzulagenbescheid wird ab dem Folgejahr des Auszugs aufgehoben.

Zurückzahlen muss man nur, wenn man das dem FA nicht rechtzeitig gemeldet hat und man so im Folgejahr noch unberechtigt Eigenheimzulage bekommen hat.

Gruß

Petz