wenn ich dich nicht schon ein bischen kennen würde, würde ich
meinen Du willst ihn total verarschen.
Da ich Dir das eigentlich nicht zutraue, hast Du die Frage
oder das Gesetz falsch verstanden. Oder die haben bei den
letzten Änderungen des EigZulG ein bischen mehr geändert als
mir bisher bewusst ist.
hi,
gut die frage ist auslegungsbedürftig bzw. schlecht formuliert.
„Für den selbstgenutzen Anteil bezieht er die Eigenheimzulage. Nun kann es passieren, dass man z.B. aus beruflichen Gründen, umziehen muß. So geschehen. Die untere Wohnung wird nun nach ca. drei Jahren ebenfalls vermietet. Was ist aber nun mit der Eigenheimzulage? Muß sie für die drei Jahre zurückgezahlt werden?“
mit dem „so geschehen“, habe ich es wie folgt verstanden:
die wohnung oben wird schon immer vermietet, fällt also aus der EHZ betrachtung raus. unten hat er selber genutzt und EHZ bezogen. nun verstehe ich die frage so: „die letzten 3 jahre war unten auch vermietet und er hat dennoch ehz bekommen“!
ergo: für die drei jahr (ggf. 2 weil in einem noch selbstnutzung vorlag) muss zurückgezahlt werden!
mfg vom
showbee