Eigenheimzulage zurückzahlen?

Die Scheidung war 2008 . Es gibt ein Kind das im Haus lebt.
Aufgrund einer Klausel im Notarvertrag ist dann im Zuge der
Scheidung (Anfang 2008) das Haus automatisch an Person A übergegangen.
Ehemann (Person B) wurde aus der Haft entlassen.
Die Eigenheimzulage 2008 wurde noch geteilt, da Person B das
Haus da auch noch bewohnte.
Gegen Ende 2008 ist Person B ausgezogen, und Person A zahlt
das Haus alleine weiter ab.
Mit welcher Rückforderung muß ich rechnen?

Muß Person A dann für 2008 und 2009 komplett den Anteil von Person B zurück zahlen?
BZW kann das dann mit der Auszahlung die jetzt im März käme verrechnet werden?
Kann eine Strafzahlung auf Person A zukommen da versäumt wurde, unverzüglich
diese Änderung mitzuteilen?

Hi,

Die beiden Personen haben die Immobilie gemeinsam als Ehepaar erworben? Im Grundbuch standen beide Partner?

[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BM…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/121,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Siehe S.7 Abs.22.

Bei Ehepartnern sollte es da keine Probleme geben. Rückforderung ist m.E. nicht gegeben.

Wichtig ist die unentgeltliche Überlassung.

Grüße

Hallo Ralf
Danke für die hilfreiche Aufklärung.
Der Sachverhalt hat sich mittlerweile geklärt
lg