Die Scheidung war 2008 . Es gibt ein Kind das im Haus lebt.
Aufgrund einer Klausel im Notarvertrag ist dann im Zuge der
Scheidung (Anfang 2008) das Haus automatisch an Person A übergegangen.
Ehemann (Person B) wurde aus der Haft entlassen.
Die Eigenheimzulage 2008 wurde noch geteilt, da Person B das
Haus da auch noch bewohnte.
Gegen Ende 2008 ist Person B ausgezogen, und Person A zahlt
das Haus alleine weiter ab.
Mit welcher Rückforderung muß ich rechnen?
Muß Person A dann für 2008 und 2009 komplett den Anteil von Person B zurück zahlen?
BZW kann das dann mit der Auszahlung die jetzt im März käme verrechnet werden?
Kann eine Strafzahlung auf Person A zukommen da versäumt wurde, unverzüglich
diese Änderung mitzuteilen?