Hallo, hätte eine dringende Frage und zwar:
2002 wurde Eigentumswohnung gekauft und selbst bewohnt. Wegen Trennung vom Partner wurde die Wohnung am 5.1.2009 verkauft. Auszug aber bereits am 20.12.2008. Nun wird die EHZ für 2009 vom FA zurückgefordert. Muß man tatsächlich im Jahr 2009 mind. 1 Tag darin gewohnt haben oder kann man sich auf das Verkaufsdatum berufen? Vielen Dank für Eure Hilfe. Viele Grüße, Tanja
Hi,
wenn ich es recht im Kopf habe, zählt hier die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken als Maßgabe. Wenn Ihr nicht mehr drin gewohnt habt (FA kann z.B. Meldedaten abgleichen) sieht es m.E. Mau aus.
Eine nicht genutzte Immobilie entspricht der oben genannten Definition nicht!
Das gleiche Problem hatten damals die ein abgenommenes Haus im alten Jahr hatten, aber erst am 01.01. eingezogen sind ---- 1x EHZ futsch!
Hallo,
leider ist das so. Sie haben in 2009 nicht in der Immobilie gewohnt. Deswegen verlangt das Finanzamt zu Recht die EHZ zurück.
MFG