Hallo Liebe Experten,
habe mich neu Angemeldet, da ich mehrere Artikel gelesen habe über Rückzahlung der Eingenheitzulage. Und es scheint hier viele Experten zu geben.
Leider passt keiner diese Artikel auf den Fall, wo ich Hilfe benötige.
Eltern und Kind bauen ein Haus. Das Kind baut die zweite Wohnung für Eigenbedarf. Nach 6 Jahren wird die Wohnung vermietet. Ab da steht keine Eigenheimzulage für das Kind zu.
Jetzt meldet sich das Finanzamt, lädt ein zur „Besprechung“, dass in der wirklichkeit eine Befragung/Anhörung war…das Ende der Geschichte… da das Kind keine eigene Küche hatte, ist laut Finanzamt kein Eigenbedarf, d.h. alles was in den letzten 6 Jahren bezahlt wurde soll zurückgezahlt werden.
In welchem Gesetz steht, dass man eine Küche benötigt um es als Eigenheim zu nutzen?? Vorallem wenn man mit den Eltern zusammenbaut und alleinstehend ist.
Wie sollte man in dieser Situation am besten vorgehen?
Vielen Dank für die Antworten und Anregungen im Voraus.
Nadja
Hallo Liebe Experten,
habe mich neu Angemeldet, da ich mehrere Artikel
gelesen habe
über Rückzahlung der Eingenheitzulage. Und es scheint
hier
viele Experten zu geben.
Leider passt keiner diese Artikel auf den Fall, wo ich
Hilfe
benötige.
Eltern und Kind bauen ein Haus. Das Kind baut die
zweite
Wohnung für Eigenbedarf. Nach 6 Jahren wird die
Wohnung
vermietet. Ab da steht keine Eigenheimzulage für das
Kind zu.
Jetzt meldet sich das Finanzamt, lädt ein zur
„Besprechung“,
dass in der wirklichkeit eine Befragung/Anhörung
war…das
Ende der Geschichte… da das Kind keine eigene Küche
hatte,
ist laut Finanzamt kein Eigenbedarf, d.h. alles was in
den
letzten 6 Jahren bezahlt wurde soll zurückgezahlt
werden.
In welchem Gesetz steht, dass man eine Küche benötigt
um es
als Eigenheim zu nutzen?? Vorallem wenn man mit den
Eltern
zusammenbaut und alleinstehend ist.
Wie sollte man in dieser Situation am besten vorgehen?
Vielen Dank für die Antworten und Anregungen im
Voraus.
Nadja
ich bin leider keine experte,mfg