ich versuche mein Thema allgemein zu halten:
angenommen jemand hatte 7 Jahre zu Recht EHZ erhalten, da dieser jemand eine entsprechende Wohnung besessen hat. Wenn diese nun nach sieben Jahren verkauft wird sollte die EHZ im Jahr des Verkaufs das letzte Mal ausbezahlt werden, so mein Kenntnisstand.
Wenn das Finanzamt diesem jemand im Jahr nach dem Verkauf wieder die EHZ auszahlt, gehe ich davon aus, dass dieser jemand sie wieder zurückzahlen muß.
Aber nun meine Fragen: muß dieser jemand das Finanzamt auf diesen Fehler aufmerksam machen und muß dieser jemand dem Finanzamt Zinsen bezahlen, wenn es zur Rückzahlung kommt und wenn ja, wie hoch ist der Zinssatz?
Nach meiner kenntnis muß dieser „jemand“ das fa nicht auf deren fehler aufmerksam machen. falls es zu einer rückforderung kommt kann das fa 6% zinsen p.a. berechnen. ich würde diese frage aber mit einem steuerberater besprechen.
mfg noelle
Also, wenn das Finanzamt die Eigenheimzulage trotzdem auszahlt, ist das in 1. Linie deren Problem. Mitteilen, dass etwas falsch ist braucht man nicht, die teilen einem Steuerzahler ja auch nicht mit, dass er zuwenig bei der Steuererklärung angegeben hat. Das Geld wird sicher irgendwann zurückgefordert, bei uns waren es mal 5 Jahre später, aber ohne Zinsen.
Nach meiner kenntnis muß dieser „jemand“ das fa nicht auf
deren fehler aufmerksam machen. falls es zu einer
rückforderung kommt kann das fa 6% zinsen p.a. berechnen. ich
würde diese frage aber mit einem steuerberater besprechen.
mfg noelle
Grundsätzlich würde ich mal in erster Linie davon ausgehen, dass der gesamte Sachverhalt auch als Betrug ausgelegt werden könnte + Du Dich ggf. strafbar machst, wenn Leistungen wissentlich unrechtmäßig bezogen werden.
Vielleicht hilft ein klärender Anruf beim Finanzamt?