Eigenheimzulage---Zweites Objekt?

Wir (verheiratet) besitzen ein Eigenheim und wollen uns vergrößern. Wir planen nochmal neu zu bauen. Das erste Haus wurde 1997 bezogen, es läuft nur auf einen Namen, die Eigenheimzulage läuft normal bis incl. zum Jahr 2004.

Wir haben jetzt ein Grundstück in Aussicht, sollten wir Ende des Jahres anfangen zu bauen, wäre das Haus ca. Anfang 2002 bezugsfertig. Wenn jetzt der andere Ehepartner neu Eigenheimzulage in Anspruch nehmen würde, wie wäre das im Jahr des Auszuges? Würden wir dann in einem Jahr zweimal Eigenheimzulage bekommen (weil es ja auch zwei Objekte sind) oder wie läuft das? Wie kann man das am günstigsten bewerkstelligen :wink: ??

Gruß
Jeanny

Hallo Jeanny,

natürlich kann ich hier keine Rechtsberatung vornehmen und nur aus meinem eigenen Wissen berichten.
Fragen die mir einfallen, aus eigener Erfahrung, aber es hat sich in den letzten Jahren einiges geändert (Freibeträge, Spekulationsfrist etc).
Was geschieht mit dem alten Haus, soll es verkauft werden?
Ich glaube, dass das Rest-Guthaben aus der Förderung nicht „weitergereicht“ werden kann, aber nachhaken!!!
Früher galt eine Frist von 5 Jahren innerhalb Du Dein Haus nicht verkaufen „durftest“ ohne den evtl. Mehrerlös zu versteuern. Diese Frist ist jetzt glaube ich auf 10 Jahre erhöht, also nachfragen.
Für das neue Objekt bekommst Du natürlich die Förderung, aber die Freibeträge sind deutlich gesenkt worden.
Beim Verkaufen möglichst ohne Makler, da Du bessere Preise erzielst, zielgerichtet werben, z.B. durch Handzettel im Ortsteil.
Einen makler natürlich einschalten, wenn Du wenig Zeit hast, z.B. schon woanders arbeitst o.ä.
Mir haben Makler bei meinem Verkauf eines Reihenhauses wahnsinnige Versprechungen gemacht, die nicht gehalten wurden.
Da ich vorsichtigerweise mir ein Eigenverkaufsrecht vorbehalten habe, habe ich ca. 5000,–DM mehr erhalten, ausserdem wurden sie immer bedrängender, da für 10 oder 20 TDM im Verkaufspreis keine so grosse Rolle spielen, solange sie schnell genug verkaufen!
Viel Erfolg
Volker

Danke Volker für die gutgemeinten Ratschläge, das war aber leider nicht meine Frage. Ich weiß z.B. mit Sicherheit, dass ich entweder die alte Förderung weiterlaufen lassen kann (dann aber natürlich nur noch 2-3 Jahre) oder alternativ auch nochmalig neu Eigenheimzulage in Anspruch nehmen kann! Dann natürlich wieder 8 Jahre.

Das *alte* Haus soll verkauft werden, der Verkaufserlös ist wegen Eigennutzung steuerfrei (auch unter 10 Jahren), da haben wir uns genügend erkundigt!

Es geht jetzt lediglich um den Übergang von *alter* zu *neuer* Eigenheimzulage, da kenn ich die genauen Abläufe nicht. Die Frage ist, ob für 2 Objekte, die in einem Kalenderjahr bewohnt werden, evtl. doppelt Eigenheimzulage gezahlt wird, oder was wir ansonsten zu beachten haben?

Gruß
Jeanny

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