Hallo Experten,
wir haben in 2005 den Notarvertrag für unser Haus unterschrieben, welches sich noch im Bau befindet. Wir haben also noch Anspruch auf Eigenheimzulage. Doch wir sind uns nicht sicher, ob das Haus noch in 2006 fertig wird. Falls das Haus erst im Jahre 2007 fertig wird, besteht die Gefahr, dass wir ein Jahr der Förderung verlieren? Der Antrag kann ja erst nach Besitzübergabe gestellt werden. Wichtig ist für uns, dass wir die vollen 8 Jahre die Förderung bekommen.
Vielen Dank für eure Antworten.
Schöne Grüße
Turan
Wichtig ist für uns, dass
wir die vollen 8 Jahre die Förderung bekommen.
Dann müßt Ihr dieses Jahr noch einziehen.
Wichtig ist für uns, dass
wir die vollen 8 Jahre die Förderung bekommen.
Dann müßt Ihr dieses Jahr noch einziehen.
Wirklich noch in diesem Jahr?? Kannst du mir vielleicht sagen, aus welchem Grund das so ist, lt. Gesetz oder…?
Wenn das wirklich so ist, könnten wir doch trotzdem schon mal einziehen oder uns ummelden, um die Zulage noch zu bekommen, auch wenn noch nicht alles fertig ist oder?
Danke nochmals für die Infos.
Gruß
Turan
Hi,
wichtig ist, dass Ihr ggfs. den Bauantrag in 2005 gestellt habt. Maßgebend für die Förderung ist das Jahr der Fertigstellung (!). Ihr solltet also im Jahr der Fertigstellung einziehen, um die volle EHZ zu erhalten.
Weitere infos z.B. hier :
http://www.fm.rlp.de/Steuerrecht/Fragen_und_Antworte…
Ich hoffe, ich konnte helfen!
Hi,
wichtig ist, dass Ihr ggfs. den Bauantrag in 2005 gestellt
habt. Maßgebend für die Förderung ist das Jahr der
Fertigstellung (!). Ihr solltet also im Jahr der
Fertigstellung einziehen, um die volle EHZ zu erhalten.
Wir bauen mit einem Bauträger. Der Notarvertrag wurde im Dezember 2005 beurkundet. Eine Baugenehmigung war bereits eingeholt lt. Notarvertrag. Lt. Bauträger wird der Bau vor Weihnachten 2006 fertiggestellt. Wir müssten also im Dezember umziehen. Ich hoffe, dass es noch klappt, aber ich wollte halt wissen, ob die Zulage für 2006 evtl. verloren geht, wenn das Haus erst 2007 fertig wird.
Dann ist da ja noch die Mehrwertsteuererhöhung, die uns ggf. auch noch Mehrkosten aufbrummt.
Weitere infos z.B. hier :
http://www.fm.rlp.de/Steuerrecht/Fragen_und_Antworte…
Ich hoffe, ich konnte helfen!
Danke sehr.
Gruß
Turan
Hi,
wichtig ist, dass Ihr ggfs. den Bauantrag in 2005 gestellt
habt. Maßgebend für die Förderung ist das Jahr der
Fertigstellung (!). Ihr solltet also im Jahr der
Fertigstellung einziehen, um die volle EHZ zu erhalten.
Wir bauen mit einem Bauträger. Der Notarvertrag wurde im
Dezember 2005 beurkundet. Eine Baugenehmigung war bereits
eingeholt lt. Notarvertrag. Lt. Bauträger wird der Bau vor
Weihnachten 2006 fertiggestellt. Wir müssten also im Dezember
umziehen. Ich hoffe, dass es noch klappt, aber ich wollte halt
wissen, ob die Zulage für 2006 evtl. verloren geht, wenn das
Haus erst 2007 fertig wird.
Dann ist da ja noch die Mehrwertsteuererhöhung, die uns ggf.
auch noch Mehrkosten aufbrummt.
–> im Falle der Fertigstellung in 2006 m ü ß t Ihr in 2006 einziehen (=beim Einwohnermeldeamt ummelden) um nicht ein Jahr Förderung zu verlieren - dann tappt Ihr in die bekannte „Neujahrsfalle“ - vgl. hierzu z.B. http://www.tettenborn.com/zulag.htm
wenn in 2007 fertiggestellt wird, müßt Ihr in 2007 einziehen
weiterhin viel Spaß beim bauen (lassen) !
Alex
Weitere infos z.B. hier :
http://www.fm.rlp.de/Steuerrecht/Fragen_und_Antworte…
Ich hoffe, ich konnte helfen!
Danke sehr.
Gruß
Turan
Ist doch egal, wo das steht. Das ist einfach so, daß ihr bis 31.12 eingezogen sein müßt, umgemeldet sein müßt. Wohnen auf einer Baustelle zählt nicht!!! --> dazu gibt es auch reichlich Urteile, von Leuten, die wissen wollten wo das steht. Der Richter hat es ihnen dann gesagt.
Haus muß bewohnbar sein. Wer das kontrollieren will, ist dann wieder eine andere Frage.
Grüße
Thomas