Hallo,
angenommen,ein Ehepaar hat ein Einfamilienhaus gebaut und dafür die Förderung nach 10e in Anspruch genommen und ausgeschöpft.
Diese Förderung war mit dem Jahr 2000 beendet.
Im Jahr 2003 baute das Ehepaar an das vorhandene Haus , eine komplett abgeschlossene Wohnung an (dies bestätigte nach Besichtigung auch das zuständige Finanzamt)und überließ diese jetzt dem 16-jährigen Sohn zu kostenlosen Wohnzwecken.Eigenheimzulage wurde nur für Anbau und Erweiterung gewährt,mit der Begründung,dass der Sohn noch minderjährig wäre und somit der Fürsorgepflicht der Eltern unterliegt und man deshalb das Ganze nur als Vergrößerung der Familienwohnung nutzt.
Frage:
Aus Gerichtsurteilen ist nur zu ersehen,dass eine gleichzeitige Förderung von zwei nebeneinander liegenden Wohnungen nicht möglich ist,wenn die eine Wohnung von minderjährigen Kindern bewohnt wird.
Aber in diesem Fall ist es ja nicht so.
Die erste Förderung war schon Jahre vor Bau der Einliegerwohnung abgeschlossen.
Gilt hier jetzt nicht etwas anderes?
Der Steuerpflichtige(die Eheleute)nutzt eine Wohnung doch auch dann zu eigenen Wohnzwecken,wenn er in Erfüllung seiner unterhaltsrechtlichen Verpflichtung seinem Kind außerhalb des Familienhaushaltes eine Wohnung zur Verfügung stellt?
Die Nutzung durch das Kind ist dem Eigentümer als eigene zuzurechnen,weil es ihm obliegt,für die Unterbringung des Kindes zu sorgen?
Könnt ihr mir hierbei weiterhelfen ?
Gruß Bea