Eigenheimzulagegesetz

Hallo,
angenommen,ein Ehepaar hat ein Einfamilienhaus gebaut und dafür die Förderung nach 10e in Anspruch genommen und ausgeschöpft.
Diese Förderung war mit dem Jahr 2000 beendet.
Im Jahr 2003 baute das Ehepaar an das vorhandene Haus , eine komplett abgeschlossene Wohnung an (dies bestätigte nach Besichtigung auch das zuständige Finanzamt)und überließ diese jetzt dem 16-jährigen Sohn zu kostenlosen Wohnzwecken.Eigenheimzulage wurde nur für Anbau und Erweiterung gewährt,mit der Begründung,dass der Sohn noch minderjährig wäre und somit der Fürsorgepflicht der Eltern unterliegt und man deshalb das Ganze nur als Vergrößerung der Familienwohnung nutzt.
Frage:
Aus Gerichtsurteilen ist nur zu ersehen,dass eine gleichzeitige Förderung von zwei nebeneinander liegenden Wohnungen nicht möglich ist,wenn die eine Wohnung von minderjährigen Kindern bewohnt wird.
Aber in diesem Fall ist es ja nicht so.
Die erste Förderung war schon Jahre vor Bau der Einliegerwohnung abgeschlossen.
Gilt hier jetzt nicht etwas anderes?
Der Steuerpflichtige(die Eheleute)nutzt eine Wohnung doch auch dann zu eigenen Wohnzwecken,wenn er in Erfüllung seiner unterhaltsrechtlichen Verpflichtung seinem Kind außerhalb des Familienhaushaltes eine Wohnung zur Verfügung stellt?
Die Nutzung durch das Kind ist dem Eigentümer als eigene zuzurechnen,weil es ihm obliegt,für die Unterbringung des Kindes zu sorgen?
Könnt ihr mir hierbei weiterhelfen ?

Gruß Bea

hallo,

m.e. wäre hier zu klären, ob der neubau mit der „alten“ wohnung verbunden ist - d.h. ein zugang zwischen beiden wohnungen existiert - ferner würde mich mal interessieren, ob eine rechtsquelle im bescheid angegeben ist, auf die sich das FA hier stützt - wenn nicht einspruch einlegen, und die rechtauffassung des FA mit entsprechenden gesetzesquellen/ urteilen anfordern…

p.s. die 10e förderung ist hier unerheblich, da ehegatten 2 mal anspruch haben und m.e. ein völlig neues förderobjekt geschaffen wurde

gruß vom inder

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Hallo Bea,

ohne jetzt Urteile gewälzt zu haben, würde ich sagen, dass das Finanzamt hier wahrscheinlich falsch liegt. Die von Inder angesprochene
direkte Verbindung könnte natürlich evtl. ein Problem sein, sollte es die geben.

Da Du recht gut informiert bist, könntest Du ja mal selber einen Einspruch schreiben. Allerdings hab ich schon ein paarmal gesehen wie schnell Sachbearbeiter - die sich gegenüber dem Steuerpflichtigen ihrer Sache noch sehr sicher waren - einknicken sobald ein Steuerberater ins Spiel kommt.
Natürlich kostet der etwas und Garantie gibt es keine.

Viel Glück
Chris

Hallo,

Gruß Bea

Guck mal in die Links, die in diesem Kapitelchen angegeben sind:
http://www.klicktipps.de/geldtipps-eigenheimzulage.h…
Vieleicht ist das was hilfreiches bei.

Gruß JoKu