wir sind noch in den Genuß der Eigenheimzulage gekommen und möchten nun unsere Wohnung verkaufen. Für 2012 würden wir eigentlich noch die Zulage erhalten.
Meine Frage lautet jetzt zu wann der Kaufvertrag gemacht werden muss. Reicht es wenn Nutzen und Lasten in 2012 übergehen? Darf der KV auch erst in 2012 unterzeichnet werden?
Leider hier kann ich nicht Ihnen helfen, aber am schlimmsten was passieren kann ist, dass sie für das Jahr 2012 die Eigenheimzulage zurückzahlen müssen.
Sollte die EHZ für das Jahr 2012 noch ganzjährig gewährt werden ( also alle 12 Monate) dann sollte der Übergang erst in 2013 erfolgen. Ansonsten wird für 2012 die EHZ zurückgezahlt werden müssen.
der Förderzeitraum BEGINNT zwar mit Anschaffung der Wohnung, allerdings besteht Förderanspruch erst ab dem Zeitpunkt der Nutzung. Im Umkehrschluss müsste dies bedeuten, der Förderungsanspruch ENDET mit Aufgabe der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, also bei Übergang von Nutzen und Lasten.
Im Einführungsschreiben zur Eigenheimzulage (BMF-Schreiben vom 10.02.1998 - IV B 3 - EZ 1010 - 11/98, BStBl 1998 I S. 190) steht in Rz. 25: „Eine Wohnung wird nur zu Wohnzwecken genutzt, wenn sie tatsächlich bewohnt wird.“ Dies dürfte bis Übergang der Nutzen und Lasten der Fall sein.
Daraus würde ich schließen, dass der Zeitpunkt des Kaufvertrags unerheblich ist, vielmehr der Zeitpunkt der Aufgabe der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken relevant ist. Zum Erhalt der Förderung 2012 sollte es reichen, wenn Nutzen und Lasten im Januar 2012 übergehen, da das o.g. BMF-Schreiben in Rz. 62 folgenden Passus enthält: „Die Eigenheimzulage steht dem Anspruchsberechtigten auch dann in vollem Umfang zu, wenn er die Wohnung nur während eines Teils des Jahres zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat.“
ich kann nur raten einen Steuerberater zu konsultieren und die Antwort schriftlich abzufordern. Wenn bei der Kaufabwicklung ein Fehler gemacht wird, dann wird es teuer!
tut mir leid, dass ich hier nicht weiterhelfen kann.
da die EHZ mit dem Jahr 2005 ausgelaufen ist, hab ich mich mit diesem thema im studium nicht mehr befasst.