Eigenjagd wird kleiner?

Liebe Wissende.

nachstehend beschriebene Situation interessiert mich jagdrechtlich sehr:

Eigentümer E verpachtet in NDS eine Eigenjagd von 78 ha auf 9 Jahre an den Jagdausübungsberechtigten B.

Nach 4 Jahren des laufenden Pachtvertrages verkauft E 9 ha der Fläche an Landwirt C als Wald- und Ackerfläche.

Meine Fragen:

1.) Was geschieht mit dem Flächenteil von 9 ha?

2.) Was geschieht mit dem Restanteil der ehemaligen Eigenjagd von 69 ha?

3.) Welche Rechte hat der Pächter B?

Danke und

herzliche Grüße

Helmut

Keine besonderen.

Der Käufer dieser Fläche kann dem Pächter kündigen oder einen neuen Vetrag mit ihm aushandeln.

Solange der Verpächter nichts unternimmt bleibt alles so wie es ist, der Pächter könnte versuchen die Pachtsumme deswegen zu kürzen.
http://www.wochenblatt.com/landleben/land-kultur/pachtflaeche-wurde-verkauft-310.html ramses90

My 2¢: Wegen dieser Aktion (Unterschreitung von in NDS wohl 75ha) büßte die vorherige Fläche die Eigenschaft eines Eigenjagdbezirkes ein. Beide Flächen müssten von der unteren Jagdbehörde nach eigenem Ermessen anderen -idR benachbarten- Jagdbezirken angegliedert werden (§5 BJagdG). Die Zuordnung durch die Behörde müsste zeitnah nach Kenntnisnahme erfolgen.

Bis zur Klärung dieser Zuordnung dürften die Flächen nicht bejagt werden.

Der Wechsel des Grundeigentümers ist in §14 BJagdG beschrieben, wobei allerdings wohl davon ausgegangen wird, dass die Bezirke an sich weiterhin bestünden, was in dem genannten Fall nicht der Fall wäre.

Hallo „ramses90“,

danke für deinen Kommentar.

Allerdings ist unbedingt zu berücksichtigen, daß Pachtrecht für landwirtschaftliche Flächen und Jagd- / Jagdpachtrecht zwei ganz unterschiedliche Paar Schuhe sind…

Herzliche Grüße

Helmut

Hallo „HAL9000“,

danke für deinen Kommentar.

Ergänzungsfrage:

Was geschieht mit dem laufenden Jagdpachtvertrag des B?

Wenn der unteren Jagdbehörde der Trennungsvorgang des Grundeigentumes nicht zur Kenntnis gelangt - bleibt dann alles so, wie es in der gepachteten Eigenjagd war? Oder begeht der Jagdausübungsberechtigte, der ja um den Ist-Zustand weiß, ein Jagdvergehen?

Verliert er das Jagdausübungsrecht auf beiden Flächen (und würde somit bei weiterer Ausübung den Tatbestand der Jagdwilderei erfüllen)?

Entspricht die - mögliche - Nichtbejagung dieser beiden Flächen über längere Zeit dem Sinne des Jagdgesetzes?

Danke und

herzliche Grüße

Helmut

tja, prinzipiell ja. Auf Unwissenheit würde ich hier auch nicht setzen. Denn, wie in D so üblich, findet sich in jedem Kaff auch jemand, der dieses zur „Anzeige“ bringen würde, obwohl er dadurch keinen Vorteil hätte, und dann zählen nur die §§.

Wäre das Ganze bei uns, würde aber das Folgende passieren:

  1. Die Jagdbehörde entscheidet, dass beide Flächen ein und derselben Jagdgenossenschaft zufallen.
  2. E und C werden automatisch Mitglieder dieser Jagdgenossenschaft, sofern sie es nicht ohnehin schon sind.
  3. Die Jagdgenossenschaft übernimmt den laufenden Vertrag (idR allerdings nur fuer die dort genannte Laufzeit), tritt also für E und C in den Vertrag ein.

Empfehlung dann sicherlich: B setzt sich mit dem Jagdgenossenschaftsvorsitzenden an einen Tisch und bespricht die Lage, auch den Punkt, was nach Ablauf des derzeitigen Vertrages passieren würde.

deswegen sagte ich „zeitnah“.

Gruß
HH