Mal angenommen, ein verheiratetes Paar möchte den Eltern der Ehefrau ein Haus abkaufen. Diese erlassen der Tochter 50.000 vom Kaufpreis.
Den Rest finaziert sich das Paar über einen Kredit.
Kann man sich beim Notar einen Eigenanteil am gemeinsamen Haus festschreiben lassen?.
Hallo,
welchen Eigenanteil? Den Teil, der erlassen wurde? Der wird nicht eingetragen, sondern man verkauft nur einen Teil der Immobilie.
Also: Wert 200.000, Preisnachlaß 50.000. Es werden also nicht 100% verkauft, sondern nur 75% und schon hat man das gewünschte Ergebnis.
Mir rätselt nur, warum man so etwas tun sollte.
Im übrigen sollte man bei solchen Spielereien vorsichtig sein. Einen erheblicher Preisnachlaß in der Familie kann das Finanzamt auch als Steuerhinterziehung bzw. -verkürzung und dann ist nicht nur der Verkauf nichtig, sondern man hat auch noch den Fiskus im Nacken.
Sicherer ist da die Immobilienschenkung.
Gruß
Christian
Danke für die schnelle Antwort
(nur so verstehe ich die Frage), dann ist wohl der richtige
Weg über eine Hypothek, die im Falle des Falles (z.B. bei
Ehescheidung, Tod) fällig gestellt wird.
Wieso eine Hypothek, wieso nicht Grundschuld? Und wie stellt man eine Hypothek fällig? Waren Hypotheken nicht akzessorisch? Wenn ja, gehört dazu doch irgendwie eine Forderung.
- Wieso soll eine elterliche Schenkung steuerschädlich oder
strafbar sein können? Das dürfte wohl nicht ernst gemeint
sein.
Diese Frage ließe sich nach einem Blick in meinen Artikel beantworten wie es auch klüger gewesen wäre, diese Antwort auf meinen Artikel zu schreiben und nicht an eine andere Stelle im Artikelbaum.
Weshalb gibt es denn für derartige Teilschenkungen eine
Schenkungssteuer und einen Freibetrag z.B. für Kinder ???
50-Tausend sind ja steuerfrei. Da der Vertrag bekanntlich
notariell abgschlossen werden muss, und der Notar den Vertrag
dem Finanzamt übermitteln m u s s (!), wird dieser Vorgang
amtsbekannt. Da ist nichts mit „strafbar“ oder so…
siehe oben: Artikel richtig lesen, dann klappts auch mit der Antwort.
Hypothek/Grundschuld; Teilschenkung
hallo exc,
es war doch wohl klar, dass der Fragende nicht Bruchteilseigentum sondern volles Eigentum erwerben will. Bruchteilseigentum ist bekanntlich mit vielen Risiken verbunden, weil kompliziert, und ist deshalb Laien nicht anzuraten. Es wäre nur im Falle einer unumgänglichen Sonderlösung und ausnahmsweise anzuraten. Und sicher nicht an dieser Stelle und nicht als Antwort auf d i e s e Frage!
Die Hypothek (auch die Grundschuld) bietet sich in dem Falle an, dass der Schenker den „geschenkten Teil“ bei Eintritt bestimmter Bedingungen (z.B. bei Scheidung der Beschenkten etc.) durch Umwandlung in ein kündbares Darlehn abgesichert haben möchte. Wieso der Begriff der Akzessorität hier von Bedeutung sein soll, ist mir schleierhaft.
Ich wiederhole: Weshalb soll ein Kauf-/Schenkungsvertrag zwischen den Parteien mit Preisnachlaß strafbar und sogar nichtig sein (Nebenabreden waren hier doch kein Thema)? Wer die Praxis kennt weiß, daß täglich derartige Verträge zwischen nahen Verwandten vor einem Notar geschlossen werden. Diese sollen alle nichtig und strafbar sein?? Auch die Notare würden sich reihenweise sehenden Auges Probleme bereiten. Fazit für exc: Die Antwort war -gelinde gesagt- nicht hilfreich -sowohl für den Fragesteller als auch die übrigen Leser. Sorry und nichts für ungut.
Ich wiederhole: Weshalb soll ein Kauf-/Schenkungsvertrag
zwischen den Parteien mit Preisnachlaß strafbar und sogar
nichtig sein (Nebenabreden waren hier doch kein Thema)?
Wie ich schrieb (und worauf ich hinwies:
Im übrigen sollte man bei solchen Spielereien vorsichtig sein. Einen erheblicher Preisnachlaß in der Familie kann das Finanzamt auch als Steuerhinterziehung bzw. -verkürzung und dann ist nicht nur der Verkauf nichtig, sondern man hat auch noch den Fiskus im Nacken.