Hallo!
Habe eine kurze Frage.
2004 zusammen mit Freund eine Wohnung gekauft (50/50).
Für Notarkosten etc. hatten wir Eigenkapital, hier habe ich knapp 5000 Euro investiert, Restgeld wurde aufgenommen.
2006 Heirat, 2008 Trennung, 2010 Scheidung.
Es erfolgte hier eine gütliche Trennung mit Löschung meiner Person aus dem Grundbuch, allerdings hab ich da wohl gepennt.
Wäre es jetzt noch möglich, mir zumindest die knapp 5000 Euro noch zurück zu holen (mein Eigenkapital)?
Danke für Eure Antworten!
Ich kann Dir leider keinen juristischen Rat geben, empfehle aber zunächst ein persönliches Gespräch, sonst Rechtsanwalt. Viel Glück, juliuszwo
Hallo, also damit kenne ich mich nicht aus. Aber ich denke, dass du für die Jahre der Ehe einen Ausgleich für die Wohnung erhalten hast. Denn du hast sicherlich gearbeitet und für die Wohnung auch bezahlt von deinem Gehalt. Oder hat dein „Mann“ alles alleine bezahlt? Du warst zu 50 % Miteigentümerin und hast hoffentlich bei der Scheidung einen Ausgleich für die Jahre bekommen? Wenn nicht, dann hatte dein Mann einen sehr guten Anwalt und du hast tatsächlich gepennt. Mehr kann ich dazu nicht sagen, sorry. Gruß Uli
Sofern sie Ihrem vermeintlichen Anspruch posthum, nachdem die Vermögensauseinadersetzung ordentlich einvernehmlich abgeschlossen wurde, beweisen können, dann versuchen sie das mal. M.E. werfen Sie da aber schlechtem Geld gutes hinterher!
Naja, wenn Dein Ex fair ist, gibt er es zurück. Anspruch hast Du nicht.
Nein,das Eigenkapital ist hier leider weg.