Hallo,
beschäftige mich gerade mit Bilanzen und der Bestimmtung der EK-Quote, FK-Quote und des daraus resultierenden Verschuldungsgrads.
Jetzt habe ich hier eine Bilanz, welche einen Bilanzverlust > gezeichnetes Kapital (=EK (?)) ausweist. Der Fehlbetrag wird auf daraufhin auf der Aktiva aufgeführt (ich denke deswegen, damit die Bilanzsummen von Aktive und Passiva gleich groß sind).
Jedenfalls frag ich mich, wie ich in so einem Fall die Eigenkapitalquote bestimme? Ich würde sagen, dass diese bei 0% liegt und die FK-Quote somit bei 100% liegt. Wie gebe ich in so einem Fall dann den Verschuldungsgrad an?
EK = Stammkapital - Fehlbetrag
Das ist mir schon klar. Nur wie verhält es sich, wenn der Fehlbetrag größter als das Stammkapital ist, d.h. das EK negativ ist? Was ist dann mit der EK-Quote?
Hatte ich jetzt falsch gelesen:
Wenn der Fehlbetrag auf der Aktivseite ausgewiesen wird, dann ist das das fehlende Ek;
das EK ist dann negativ, und die EK Quote dann auch.
Wenn die buchwerte den Marktwerten entsprechen, müßten die Gesellschafter bei der Liquidation noch zu schiessen;
bzw. würden die FK Geber auf einen Teil ihrer Ford. sitzen bleiben.
Hi,
die hat dann als Vorzeichen einen Strich, sieht dann etwa so aus - 2,5
cu