Eigenkündigung

Hallo zusammen,

es stellt sich folgender Fall mit der Bitte um Beurteilung:

Angenommen ein Arbeitnehmer bekommt depressive Schübe und wird daher von seinem Hausarzt krankgeschrieben. Da der Arbeitnehmer Angst vor einer negativen Bewertung des Arbeitgebers hat, lässt er sich immer nur wochenweise krankschreiben. Nach hinzuziehen eines Facharztes wird klar, dass eine therapeutische Behandlung erfolgen soll. Beide Ärzte sind sich darüber einig, dass der Arbeitsplatz der Grund für die Erkrankung ist (Burn out). Nach der fünften Woche arbeitsunfähikeit entscheidet sich der Arbeitnehmer zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Nach Rücksprache mit dem Arbeitsamt wird unter Berücksichtung des obigen Sachverhaltes keine Sperre erfolgen. Der Arbeitnehmer kündigt gem. der vertraglich Frist (2 Monate zum Monatsletzten) und meldet sich umgehend beim Arbeitsamt.
Nach der 6. Wochen Arbeitsunfähigkeit wurde der Arbeitnehmer wieder gesundgeschrieben ist aber in therapeutischer Behandlung. Der Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber freigestellt.

Muss der Arbeitgeber für die verbleibende Zeit Gehalt zahlen oder hat er ander Möglichkeiten?

Beste Grüße
yvonne

Hallo

Der Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber
freigestellt.

Schriftlich? Widerruflich? Unwiderruflich?

Gruß,
LeoLo

unwiderruflich bei weiterzahlung der Bezüge

Hallo

Gut für den AN. Es gibt Gehalt.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

danke für die Antwort!

Hätte der Arbeitgeber bei der Freistellung anders verfahren können, auch wenn bereits im Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung „für den Fall der Fälle“ vorsieht.

Gruß
Yvonne

Hallo

Kommt drauf an, was konkret im AV steht. Für den AG wäre eine widerrufliche Freistellung sinnvoller. Wenn er erfährt, daß der AN plötzlich wieder arbeitsfähig ist, zitiert er ihn gleich wieder in die Firma - wohl wissend, daß der AN da gar nicht mehr hin will. Resultat: AN ist plötzlich wieder AU und mit hoher Wahrscheinlichkeit muß die KK mit Krankengeld einspringen.

Gruß,
LeoLo