Hallo zusammen,
es stellt sich folgender Fall mit der Bitte um Beurteilung:
Angenommen ein Arbeitnehmer bekommt depressive Schübe und wird daher von seinem Hausarzt krankgeschrieben. Da der Arbeitnehmer Angst vor einer negativen Bewertung des Arbeitgebers hat, lässt er sich immer nur wochenweise krankschreiben. Nach hinzuziehen eines Facharztes wird klar, dass eine therapeutische Behandlung erfolgen soll. Beide Ärzte sind sich darüber einig, dass der Arbeitsplatz der Grund für die Erkrankung ist (Burn out). Nach der fünften Woche arbeitsunfähikeit entscheidet sich der Arbeitnehmer zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Nach Rücksprache mit dem Arbeitsamt wird unter Berücksichtung des obigen Sachverhaltes keine Sperre erfolgen. Der Arbeitnehmer kündigt gem. der vertraglich Frist (2 Monate zum Monatsletzten) und meldet sich umgehend beim Arbeitsamt.
Nach der 6. Wochen Arbeitsunfähigkeit wurde der Arbeitnehmer wieder gesundgeschrieben ist aber in therapeutischer Behandlung. Der Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber freigestellt.
Muss der Arbeitgeber für die verbleibende Zeit Gehalt zahlen oder hat er ander Möglichkeiten?
Beste Grüße
yvonne