Eigenkündigung aus psychischen Gründen

Hallo allerseits,

weiß vielleicht jemand, inwieweit eine Eigenkündigung aus psychischen Gründen von Arbeitgebern ernst genommen wird?
Man arbeitet jahrelang für eine Firma ohne Rücksicht auf sich selbst und irgendwann werden die Verantwortung und der Druck zu viel für einen. Dann geht man hoch zu seinem Chef und kündigt seine Stelle, weil man der psychischen Belastung nicht mehr gewachsen ist.

Kann man in diesem Fall mit dem Verständnis eines AG rechnen oder muss man sich seine psychische Verfassung durch einen Arzt bestätigen lassen?

Und wie sieht es mit dem ALG aus, normal bekommt man eine Sperrzeit bei der Eigenkündigung. Kann man den psychischen Druck als wichtigen Grund geltend machen oder ist ein ärztliches Attest zwingend?

Wäre dankbar für eine Antwort.

Hallo,

da ein AN dem AG keine Kündigungsgründe mitteilen muß, braucht er auch nicht auf „Verständnis“ hoffen.

Bei der AA sollte der AN aber sehr wohl gute (belegte) Gründe anführen können. Eine (fach-) ärztliche Empfehlung ist da das Mindeste.
Noch besser wäre es, die Situation bereits VOR der Eigenkündigung mit der AA zu besprechen.

&Tschüß
Wolfgang

Vielleicht sollte mit dem AG gesprochen werden, das dieser eine ordentliche Kündigung ausspricht. Dann ist die Kündigung entsprechend den im Arbeitsvertrag gesetzten Fristen kündigbar und es entstehen keine NAchteile beim Arbeitslosengeld. Allerdings wird das für den AG deutlich teurer, da er ja in der Kündigungsfrist Lohn zahlen muß.

Selorius

Hallo,
das verstehe ich nicht. Der AG muss doch den Lohn während der Kündigungsfrist weiterzahlen, egal wer gekündigt hat.

viele Grüße

Ähm „kopfkratz“…

Stümmt! Manchmal sieht man den Wald vor Bäumen nicht.

Danke!
Selorius