Folgende Situation:
Arbeitnehmer hat eine neue Stelle in Aussicht möchte den befristeten Arbeitsvertrag kündigen . Der befristete Arbeitsvertrag war zunächst ohne Sachgrund auf einen Jahr befristet wurde dann auf ein weiteres Jahr verlängert.
Der Vertrag läuft noch bis 31.08., gekündigt werden soll schnellstmöglich.
Grundsätzlich kann ein befristeter Vertrag ja nicht gekündigt werden, es sei denn es ist einzelvertraglich vereinbart. Folgender Passus steht im Vertrag:
1.Dauer von x-y. Das Arbeitsverhältnis endet das ist ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Es wird eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart.
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Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
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Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Kann der Arbeitsvertrag nun von Arbeitnehmerseite schon vor dem 31. August gekündigt werden? Welchen Sinn macht die Vereinbarung einer gesetzlichen Kündigungsfrist, wenn es ebendiese für befristete Verträge gar nicht gibt?
Da ich absolut nicht Durchblicke bin ich für jede Hilfe dankbar =)