Eigenkündigung befristeter Arbeitsvertrag

Folgende Situation:

Arbeitnehmer hat eine neue Stelle in Aussicht möchte den befristeten Arbeitsvertrag kündigen . Der befristete Arbeitsvertrag war zunächst ohne Sachgrund auf einen Jahr befristet wurde dann auf ein weiteres Jahr verlängert.

Der Vertrag läuft noch bis 31.08., gekündigt werden soll schnellstmöglich.

Grundsätzlich kann ein befristeter Vertrag ja nicht gekündigt werden, es sei denn es ist einzelvertraglich vereinbart. Folgender Passus steht im Vertrag:

1.Dauer von x-y. Das Arbeitsverhältnis endet das ist ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  1. Es wird eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart.

  2. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

  3. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Kann der Arbeitsvertrag nun von Arbeitnehmerseite schon vor dem 31. August gekündigt werden? Welchen Sinn macht die Vereinbarung einer gesetzlichen Kündigungsfrist, wenn es ebendiese für befristete Verträge gar nicht gibt?

Da ich absolut nicht Durchblicke bin ich für jede Hilfe dankbar =)

Hallo! Ja da kann man durch einander kommen! Also diese Frist ist da, damit man sich was im Arbeitsvertrag oder Zeitlich begrenzter Vertrag. Du mußt versuchen Dich mit deinem Chef mündlich und danach schriftlich zu übereden! Wenn er Schlau ist macht er das! Und dann gebe ich Di noch einen Tipp, den ich hier laut den Pappnasen im hintergrund nicht sagen darf! Den ich Dir aber zukommen lassen kann :::…PRIVAT!,… Ok?

Die Schutzfristen gelten eigentlich immer um den Arbeitnehmer zu schützen, eine Kündigung im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist ist für den Arbeitnehmer immer möglich.
Diese Frist beträgt vier Wochen - entweder zum 15. oder zum Ende eines Monats.
Also wenn jetzt ganz schnell gekündigt würde könnte das Arbeitsverhältnis schon am 28.02. enden, spätestens aber zum 15.3.
Je nachdem wie das Verhältnis auf Arbeit ist kann man natürlich auch mit dem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag reden, da ist man nicht an Fristen gebunden.

Viel Glück

Hallo,

auch ein befristeter Arbeitsvertrag kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden.
Der Arbeitnehmer hat es da leichter als der Arbeitgeber, zumindest nach der Probezeit.
Die Befristung stellt eine Maximaldauer des Vertrages dar. Je nach dem, kann man den Arbeitgeber auch um einen Auflösungsvertrag bitten. Das kann, muss der Arbeitgeber aber nicht machen.

Gruß
Paul

Wenn ich das richtig verstehe, dann gilt doch folgendes: Der Vertrag des ersten Jahres war befristet; die Befristung ist also mit Ablauf des ersten Jahres vorbei. Dann wurde der Vertrag (zunächst wohl) für ein Jahr verlängert. Diese Verlängerung beinhaltet aber nicht automatisch eine Befristung. Es ist also ein ganz normaler Vertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist für beide Parteien.
Alles klar?
Robby1

Hey
klar kannst du Kündigen. In der Regel 4 Wochen zum Monatsende. Die befristung ist in der Regel für ArbeitGEBER interessant, weil sie dich leichter loswerden können. Schreibe eine Kündigung, Frist: 4 Wochen zum Monatsende, fertig.

Greetz Nordi

Hallo,
ich kann leider nicht helfen.

Wenn im Vertrag steht, dass die gesetzliche Kündigungsfrist gilt, dann ist das so. Ich glaube das sind 4 Wochen (meist zum Monatsende). Mit einer schriftlichen Eigenkündigung wäre es also durchaus möglich, aus dem Vertrag rauszukommen. Wenn es noch schneller gehen muss, wäre da noch die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber abzusch ließen. Damit käme man dann auch von heut auf morgen aus dem Vertrag raus.
Ich hoffe, ich konnte wenigstens etwas helfen.

Probezeit!

Hallo,

die Formulierung in dem Arbeitsvertrag empfinde ich zwar als sehr merkwürdig und unprofessionell, aber ich entnehme ihr, dass eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer möglich ist. Das ergibt sich mE aus den Punkten 3 und 4.

Gruß W.

Dauer des Arbeitsverhältnisses:

Hallo RockyM8

auch befristete Arbeitsvertäge können gekündigt werden, es muss nur im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Dies ist doch wohl mit der Festlegung auf die Beachtung der „gesetzlichen Kündigungsfristen“ der Fall.

Also schnellstmöglich noch im Januar kündigen, die Fristen sind nach dem § 622 BGB folgende:

Dauer des Kündigungsfrist:
Arbeitsverhältnisses:
2 Jahre 1 Monate zum Monatsende
5 Jahre 2 Monate zum Monatsende
8 Jahre 3 Monate zum Monatsende
ich glaube das reicht.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo,

Gesetzliche Kündigungsfristen
Ist im Arbeitsvertrag (ohne Tarifbindung) keine Kündigungsfrist vereinbart worden oder wird auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, gilt § 622 BGB:

Für Arbeiter und Angestellte gilt eine einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von
vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Ausnahmen:

  • In Betrieben, in denen in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind, kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass die vierwöchige Kündigungsfrist ohne festen Kündigungstermin ausgesprochen werden kann. Bei der Feststellung der Anzahl der Beschäftigten sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und Arbeitnehmer mit nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
  • Einzelvertraglich kann eine kürzere als die Grundkündigungsfrist nur vereinbart werden, wenn es sich lediglich um eine bis zu dreimonatige Aushilfstätigkeit handelt.

Ahoi RockyM8,

im §15 des Teilzeit- und Befristungsgesetz steht
„(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.“

Deinen AV kennst Du, den TV auch?

Ansonsten hilft nur reden…

Jack

Hallo
tut mir leid, leider kann ich dazu keine Aussage treffen
MFG
Marcjue

Wenn der Vertrag eine Probezeit von 6 Monaten beinhaltet und er auch noch auf die ges. Kündigungsfristen verweist, kannst du Fristgerecht kündigen.

Hallo,

ich habe ja noch nie gehört, dass man einen befristeten Arbeitsvertrag nicht kündigen kann. Wer hat Ihnen das erzählt?

Also, der Arbeitnehmer kann seinen Vertrag 4 Wochen zum 15.-ten oder zum Ende des Monats kündigen (gesetzl. Kündigungsfrist…diese gilt auch für befristete Arbeitsverhältnisse).

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.

Viele Grüße.

Hallo RockyM8,

warum du den Vertrag vor 1 1/2 Jahren in dieser Form unterschrieben hast, weißt nur du allein.

Punkt 1 schließt Punkt 4 aus und der ganze Vertrag scheint so als sei er nur formuliert worden, um durch die Befristung das Kündigungsschutzgesetz auszuhebeln.

Versuche einfach, mit deinem AG zu reden, ob er dich im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig aus dem AV entlässt. Mancher AG weiß dann woran er ist, denn wenn du eh gehen willst, rechnet er ab sofort mit deiner „inneren Kündigung“, erwartet also keine wirkliche Leistung mehr, die über die minimale vertragliche Pflicht hinausgeht.

Ein erster Informationsbesuch bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht kostet ~ 250 €. Da wird geklärt, ob es für dich überhaupt Aussicht hat, den Arbeitsvertrag anzufechten. Dazu braucht der Anwalt aber den ganeuen Wortlaut des Vertrags. Du musst selbst entscheiden, ob es dir das Geld wert ist, oder ab du abwarten kannst, bis das Arbeitsverhältnis am 31.08. automatisch endet.

Gruß Fredo

Hallo RockyM8,

du hast Recht - befristete Arbeitsverträge können nicht gekündigt werden, wenn nicht ausdrücklich die Kündigungsmöglichkeit eingeräumt ist. (Also z. B. ein Passus wie „Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten ordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen gekündigt werden.“

Nun ist es bei dir nicht so klar formuliert. Allerdingst legen die Punkte

  1. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
  2. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

nahe, dass der Arbeitgeber hier ein Kündigungsrecht eingeräumt hat. Denn wie du schon sagtest - warum sollten diese Aspekte hier sonst benannt sein?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalednermonats (§ 622 BGB).

Viele Grüße
tinastar