Eigenkündigung, einige Fragen

Hallo,

Arbeitnehmer ist Krank geschrieben bis Monatsende und will auch zum Monatsende selbst kündigen. Durch eine Bescheinigung vom Psychiater gäbe es keine Sperre beim Amt.

Nun besteht noch eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, Arbeitnehmer fühlt sich aber nicht in der Lage, nach der Kündigung noch 4 Wochen dort zu Arbeiten. Arzt, oder Psychiater schreiben deswegen Arbeitnehmer krank - Ist Arbeitgeber nach wie vor an die Frist gebunden und zahlt für diese 4 Wochen Lohn?

Frage 2: Arbeitnehmer hat noch ca. 8 Überstunden. Bisher wurden diese immer genutzt zum „Abfeiern“. Werden diese Überstunden eingefroren, oder ist Arbeitgeber verpflichtet diese beim letzten Lohn mit auszuzahlen?

Frage 3: Arbeitnehmer bekommt seit 7 Jahren Provision, bei verkaufter Ware, diese würde immer noch ausstehen, ist Arbeitgeber auch in diesem Fall verpflichtet diese auszuzahlen?

Frage 4: Wenn Arbeitgeber eher zu den etwas vergesslicheren gehört, darf man dann in der Kündigung darum bitten Überstunden, sowie Provision auszuzahlen, bzw. daran zu denken? Man darf in der Kündigung ja auch um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bitten.

Herzlichsten Dank

Hi!

Nun besteht noch eine Kündigungsfrist von 4 Wochen,
Arbeitnehmer fühlt sich aber nicht in der Lage, nach der
Kündigung noch 4 Wochen dort zu Arbeiten. Arzt, oder
Psychiater schreiben deswegen Arbeitnehmer krank - Ist
Arbeitgeber nach wie vor an die Frist gebunden und zahlt für
diese 4 Wochen Lohn?

Klar, der AG muss die 42 Tage pro Krankheit (ich vereinfache das jetzt ganz stark!) zahlen.
Wenn vorher schon eine Arbeitsunfähigkeit mit derselben Ursache vorlag, kann es sein, dass diese Zeit auf die 42 Tage angerechnet werden - dann gäbe es Krankengeld von der Krankenkasse (sofern man in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist).

Frage 2: Arbeitnehmer hat noch ca. 8 Überstunden. Bisher
wurden diese immer genutzt zum „Abfeiern“. Werden diese
Überstunden eingefroren, oder ist Arbeitgeber verpflichtet
diese beim letzten Lohn mit auszuzahlen?

Naja, das ist eine Frage, die man so pauschal nicht beantworten kann, da man die genauen Vereinbarungen nicht kennt.

Frage 3: Arbeitnehmer bekommt seit 7 Jahren Provision, bei
verkaufter Ware, diese würde immer noch ausstehen, ist
Arbeitgeber auch in diesem Fall verpflichtet diese
auszuzahlen?

Ja.

Frage 4: Wenn Arbeitgeber eher zu den etwas vergesslicheren
gehört, darf man dann in der Kündigung darum bitten
Überstunden, sowie Provision auszuzahlen, bzw. daran zu
denken? Man darf in der Kündigung ja auch um ein
qualifiziertes Arbeitszeugnis bitten.

Dagegen spricht nichts, vor allem dann nicht, wenn man es höflich macht.

Gruß
Guido