Eigenkündigung im Lebenslauf

Hallo Experten,

ich habe 2008 eine Stelle nach 8 Monaten selbst gekündigt. Von 2009 bis jetzt habe ich in Projekten gearbeitet.

Wie bringe ich es im Lebenslauf oder Anschreiben unter ohne den Eindruck zu erwecken, ich sei gekündigt worden oder nicht ausdauernd.

Gruß

Sandamarin

Hallo Sandamarin,

Wie bringe ich es im Lebenslauf oder Anschreiben unter ohne
den Eindruck zu erwecken, ich sei gekündigt worden oder nicht
ausdauernd.

Was war denn der Grund für die Kündigung? Wolltest du an Projekten arbeiten, sprich hattest du was Besseres zu tun als in deiner alten Firma zu arbeiten? Dann würde ich was schreiben von „neuen Herausforderungen“.

Das du selber gekündigt hast, sollte im Arbeitszeugnis stehen („verließ unser Unternehmen auf eigenen Wunsch“ oder so). Es gibt spezielle Bücher über das Erstellen von Arbeitszeugnissen, und ich würde dir empfehlen, dir eins davon zu kaufen. So kannst du die Zeugnisse überprüfen, die man dir ausstellt, oder dir selber ein gutes Zeugnis ausstellen, falls zu mal die Gelegenheit dazu hast.

Schöne Grüße

Petra

Hallo Petra,

danke für die Antwort.

ich hatte gekündigt, weil man mir für jeden genehmigten Urlaubtag zusätzlich 8 Überstunden abgezogen hat, also doppelt abgerechnet hat. In meiner Abteilung (6 Mann) war ich der vorletzte der gegangen ist. Aber der erste der selber kündigte.
Daraufhin gab es ein Arbeitsgerichtsverfahren, dass mein Ex Arbeitgeber mit einem expliziten Rüffel des Richters verloren hat.

Dementsprechend sieht das Arbeitszeugnis.
So dass ich dieses nicht einreiche.

Gruß
Sandamarin

Dementsprechend sieht das Arbeitszeugnis.
So dass ich dieses nicht einreiche.

Speziell wenn Du rechtsschutzversichert bist (mit Deckungszusage für diese spezielle Sache), kannst Du natürlich ein korrektes Arbeitszeugnis gerichtlich erzwingen. Ich persönlich würde das machen. Man weiß nie, wozu man so ein Zeugnis noch einmal benötigt.

Erdbeerzunge

Anspruch verwirkt
Hi!

Speziell wenn Du rechtsschutzversichert bist (mit
Deckungszusage für diese spezielle Sache), kannst Du natürlich
ein korrektes Arbeitszeugnis gerichtlich erzwingen.

Aber nicht nach mehr als drei Jahren - unabhängig von der allgemeinen Verjährung wewirkt der Anspruch schon bedeutend früher (6 Monate sind da so eine maximale Faustformel)

Gruß
Guido

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