Eigenkündigung in der Frühschwangerschaft

Nach § 9 Mutterschutzgesetz besteht vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ein absolutes Kündigungsverbot für den Arbeitgeber. Er kann den Arbeitsvertrag während dieser Zeit somit nicht kündigen. Dieses Kündigungsverbot gilt allerdings nur, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder die Entbindung bekannt war oder die Schwangere ihm spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Zugang der Kündigung die Schwangerschaft mitteilt.

Wie sieht es aus, wenn eine Frau nicht weiß, dass sie schwanger ist und selber kündigt (Eigenkündigung, Arbeitnehmerkündigung)? Hat sie einen Anspruch auf Kündigungsverbot laut Mutterschutzgesetz, d.h. kann sie ihre Eigenkündigung widerrufen und ihre Arbeitsstelle behalten, wenn sie nachher die Schwangerschaft mitteilt?

Wie Du richtig zietiert hast, besteht das Kündigungsverbot nur für den Arbeitgeber, das heisst die schwangere Frau kann zu jeder Zeit während der SS oder nach der Entbindung kündigen.

Sie kann dies nicht zurücknehmen aufgrund eines Verbotes denn es besteht für sie ja nicht. Sie kann versuchen, mit dem Chef zu reden ob er sie wieder einstellt bzw. ob sie ihre Kündigung zurückziehen kann, aber ich glaube kaum, daß er das tun bzw. zulassen wird.

Ich befürchte fast, da hat sie Pech gehabt.

Alles Gute.

Danke Dir, mikmona!

Genau das habe ich befürchtet…

Alles Gute!

Hallo, tut mir leid, aber da kann ich dir nicht weiter helfen
gruß