Nach § 9 Mutterschutzgesetz besteht vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ein absolutes Kündigungsverbot für den Arbeitgeber. Er kann den Arbeitsvertrag während dieser Zeit somit nicht kündigen. Dieses Kündigungsverbot gilt allerdings nur, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder die Entbindung bekannt war oder die Schwangere ihm spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Zugang der Kündigung die Schwangerschaft mitteilt.
Wie sieht es aus, wenn eine Frau nicht weiß, dass sie schwanger ist und selber kündigt (Eigenkündigung, Arbeitnehmerkündigung)? Hat sie einen Anspruch auf Kündigungsverbot laut Mutterschutzgesetz, d.h. kann sie ihre Eigenkündigung widerrufen und ihre Arbeitsstelle behalten, wenn sie nachher die Schwangerschaft mitteilt?