Hallo,
ich hoffe, jemand kann mir hier eine Hilfestellung geben, bzw. mal seine Meinung kundtun.
Innerhalb eines Sozialplanes ist festgelegt, dass es betriebsbedingte Kündigungen gibt (werden innerhalb der nächsten Wochen ausgesprochen) und das Arbeitsverhältnis in einem 3/4 Jahr beendet wird. Die gekündigten Mitarbeiter sind allesamt Abfindungsberechtigt.
Nun sind ja die persönlichen Kündigungsfristen teilweise wesentlich kürzer, so dass sich die Frage stellt, ob es Abfindungsschädlich ist, nach der betriebsbedingten Kündigung eine Eigenkündigung zum nächsten Termin auszusprechen (z.Bsp. weil man ein anderes Jobangebot hat). Oder muss man nun zwangsläufig warten und zum betrieblichen Kündigungstermin einen neuen Job suchen?
Meiner Meinung nach wäre das Quatsch, da zum einen das Existenzrisiko trotz eines neuen Arbeitsplatzes unverändert bestehen bleibt -z.Bsp. Probezeiten, geringerer Verdienst oder schlechteres Umfeld. Andererseits durch eine solche Rechtssprechung verhindert würde, dass sich betroffene zeitig genug um neue Beschäftigungen bemühen. Ganz davon abgesehen, dass Betroffene eine „verpflichtete“ Restzeit sowieso eher durch Unmotivation und/oder Krankheiten glänzen.
Wie seht Ihr das ???
Viele Grüße und Danke vorab
Hallo Ralf,
das kommt nicht darauf an, wie wir das sehen, sondern ob und wenn ja was im Sozialplan für den Fall der vorgezogenen Eigenkündigung vereinbart wurde.
&Tschüß
Wolfgang
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Hallo Ralf,
das kommt nicht darauf an, wie wir das sehen, sondern ob und
wenn ja was im Sozialplan für den Fall der vorgezogenen
Eigenkündigung vereinbart wurde.
&Tschüß
Wolfgang
Nunja, der Sozialplan sieht eine unschädliche Eigenkündigung nur dann vor, wenn es für Die Mitarbeiter keinen Beschäftigungsbedarf mehr gibt. Hierbei ist zu beachten, dass es sich um eine Betriebssitzverlegung handelt und diese weit vor dem eigentlichen Kündigungstermin abgeschlossen sein soll…
…Aber… der AG wird wahrscheinlich jedem gekündigten Mitarbeiter einen „Stift“ geben, damit er einen Beschäftigungsbedarf dokumentieren kann.
Wenn der AG sich querstellt, muß ich dann diese Regelung unangefochten hinnehmen??? Warum soll des Sozialplan das Maß der Dinge sein?
Ich habe mal sowas gehört, dass die ausgesprochene Kündigung durch den AG, den im Sozialplan festgelegten Abfindungsanspruch begründet und das auch bei vorzeitigem Ausscheiden…welches ja aufgrund des AG-Verhaltens resultiert. Kann das sein?
Grüße Ralf
Hallo,
Warum soll des Sozialplan das Maß
der Dinge sein?
Weil es keinen automatischen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung gibt. Deshalb ist es von Bedeutung, was genau vereinbart wurde.
Ich habe mal sowas gehört, dass die ausgesprochene Kündigung
durch den AG, den im Sozialplan festgelegten
Abfindungsanspruch begründet und das auch bei vorzeitigem
Ausscheiden…welches ja aufgrund des AG-Verhaltens
resultiert. Kann das sein?
Siehe oben.
MfG
Hallo Ralf,
dieses spezielle Forum ist voll mit Fragen nach dem Muster „ich habe mal gehört“.
Wenn man sich jedoch mal mit dem Sinn und Zweck des Sozialplans auseinandersetzt, nämlich dem „Ausgleich oder Milderung der wirtschaftlichen Nachteile…“ im § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG
(http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__112.html), dann geht es hier nicht um das unterschiedslose Abgreifen von möglichst viel Kohle, sondern darum wie die Zukunft der betroffenen AN aussieht. Und da gibt es ja wohl einen Unterschied zwischen AN, die übergangslos eine Weiterbeschäftigung finden und den AN, die in die mehr oder weniger sichere Dauerarbeitslosigkeit entlassen werden. Welche Gruppe hat wohl mehr Nachteile auf Dauer gesehen ?
&Tschüß
wolfgang
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Grüße Ralf
Hallo Ralf,
dieses spezielle Forum ist voll mit Fragen nach dem Muster
„ich habe mal gehört“.
Wenn man sich jedoch mal mit dem Sinn und Zweck des
Sozialplans auseinandersetzt, nämlich dem „Ausgleich oder
Milderung der wirtschaftlichen Nachteile…“ im § 112 Abs. 1
Satz 2 BetrVG
(http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__112.html), dann geht es
hier nicht um das unterschiedslose Abgreifen von möglichst
viel Kohle, sondern darum wie die Zukunft der betroffenen AN
aussieht. Und da gibt es ja wohl einen Unterschied zwischen
AN, die übergangslos eine Weiterbeschäftigung finden und den
AN, die in die mehr oder weniger sichere Dauerarbeitslosigkeit
entlassen werden. Welche Gruppe hat wohl mehr Nachteile auf
Dauer gesehen ?
&Tschüß
wolfgang
Hallo Wolfgang,
grundsätzlich hast Du sicher Recht. Aber wieso hat der AN, der einen anderen Job annimmt keine Wirtschaftlichen Nachteile??? In Bereichen in denen es von Fachkräften wimmelt, wird es schwer werden ein gutes Lohnniveau wiederzuerlangen. Darüber hinaus habt jeder neue Mitarbeiter eine Probezeit vor sich. Wer aus welchen Gründen auch immer, diese nicht „übersteht“ (hier gibt es mittlerweile einige Beispiele „hemmungsloser“ Arbeitgeber), steht auf einmal Nackig da
. Und dann? Für solche Fälle kenne ich keinerlei Sozialplan der das berücksichtigt.
Stell Dir mal vor der Arbeitgeber kündigt Dir nach 15 Jahren Zugehörigkeit zu einem Termin in 1 Jahr. Deine Frist ist aber 3 Monate.
Suchst Du Dir etwa jetzt einen neuen Job? Mit all den Risiken? Wartest Du das Jahr ab und lässt dafür die Zeit ungenutzt vergehen?
Kann es ja nicht sein!
Alleine diese Problematik rechtfertigt die Frage.
Hier geht es nicht drum, nur einen goldenen Handschlag zu kassieren, sondern alle Nachteile der AG-bedingten Kündigung abzufedern. Wenn nun noch berücksichtigt wird, dass der AG seine Strategieen nur zugunsten weiterer Gewinnsteigerungsbestrebungen ausrichtet (Und bei uns hagelt es kräftige Gewinne), warum sollte nur der „arme“ Mitarbeiter darunter leiden.
Es ist schon eine „Frechheit“ jemanden zu kündigen, auf gute Mitarbeit bis zum Schluss zu hoffen, und dann damit rechnen, dass der Mitarbeiter ja sowieso auf einen schnellstmöglichen Arbeitsplatzwechsel drängen muss (Da ja der Markt -Angebot und Nachfrage- die Chancen bestimmt! Angebot ist übergross, Nachfrage gering).
Grüße
Hallo,
das mag ja alles im Einzelfall stimmen, was Du da sagst, aber Du solltest einige Dinge nicht vergessen:
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Ein Sozialplan ist eine Kollektivvereinbarung und wird umso komplizierter (und damit anfechtbarer), je mehr Einzelfälle er zu regeln versucht.
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Ein Sozialplan wird von Menschen gemacht, mit all ihren Fehlern und Unzulänglichkeiten (und auch Interessen, die lassen sich nie ganz wegklicken). Und wer sich z. B. über schwache oder unfähige Betriebsräte und/oder Gewerkschaften beklagt, sollte sich zuerst mal selber fragen, ob er/sie was unternommen hat, um dies zu ändern. Hinterher nur zu kritisieren ist zu einfach.
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Ein Sozialplan wird idR von Leuten gemacht, die einen relativ guten Überblick über die Situation des Betriebes und der Beschäftigten haben. Deshalb hat ihnen (den Betriebsparteien) der Gesetzgeber viel Spielraum gelassen und die Rechtsprechung hat das nur in einzelnen Punkten konkretisiert.
&Tschüß
Wolfgang
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