Hallo Experten,
angenommen, jemand hat seinen Job gekündigt, ohne etwas Neues zu haben. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Jetzt spricht die Personalabteilung von der Möglichkeit, den Mitarbeiter schon früher gehen zu lassen.
Welche Gefahren lauern beispielsweise bei einem Aufhebungsvertrag? Gesperrt wäre derjenige durch die Eigenkündigung ja sowieso. Hätte ein Aufhebungsvertrag auch Konsequenzen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes? Gibt es alternativ zum Aufhebungsvertrag noch Möglichkeiten?
Ich habe schon ein bisschen gegoogelt, bin aber nicht wirklich schlauer geworden.
Vielen Dank
Marie
Hallo
Warum solltest Du der Aufhebung zustimmen und dadurch nur früher arbeitslos werden? Eine Sperre gibt es in beiden Fällen. Lediglich, wenn man Dir eine Abfindung zusprechen würde, könnte das Ganze für Dich interessant werden. Aber warum sollte der AG das machen, wenn er Dich eh „los“ ist?
Gruß,
LeoLo
Hallo,
wenn es keinen Unterschied macht, kann es vielleicht auch Gründe geben, die dafür sprechen, nicht erst im September ein freier Mensch zu sein, sondern vielleicht schon im August …
Marie
Hallo
wenn es keinen Unterschied macht, kann es vielleicht auch
Gründe geben, die dafür sprechen, nicht erst im September ein
freier Mensch zu sein, sondern vielleicht schon im August …
Es kann aber auch sein, daß Du noch später ALG bekommst, weil Du nebst Sperrfrist auch eine Ruhezeit erwarten darfst, wenn die Aufhebung nicht fristgerecht erfolgt.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
genau darauf zielte meine Ausgangsfrage. Welche Fußangeln lauern bei einem Aufhebungsvertrag?
Gruß
Marie
Hallo
genau darauf zielte meine Ausgangsfrage. Welche Fußangeln
lauern bei einem Aufhebungsvertrag?
Das ist zu umfassend, als daß man es hier erschöpfend beantworten könnte. Mein genereller Rat diesbezüglich lautet, daß man sich anwaltlich beraten lassen sollte, bevor man unterschreibt. Das kostet zwar ein paar Euro, dürfte aber zumeist gut investiertes Geld sein.
Gruß,
LeoLo