Eigenkündigung und Arbeitslosengeld?

Hallo zusammen,

ich habe gesundheitliche Probleme auf die mein Arbeitgeber keinerlei Rücksicht nimmt. Ich bin sein Mädchen für alles und arbeite dadurch sehr viele Stunden mehr als es (Vertraglich) vereinbart ist!
Mein befristster Vertrag (auf 1 Jahr) läuft zum 1.4. aus.
Meine Frage ist nun, wenn ich zum 31.12. kündigen würde und beim Arbeitsamt genau erklären kann -warum ich das vorhabe -bzw. es mit ärztlihen Attesten belegen kann, wie stehen meine Chancen dann Arbeitslosengeld zu bekommen? Ab dem 01.01?
Gibt es eine „Härtefallregelung“?

Wäre euch für Antworten sehr dankbar, vielen Dank im Voraus

Liebe Grüße

Hallo, Julia,

nach meinen Erfahrungen (vor Hartz!!!) lassen die Arbeitsvermittler bei erheblichen gesundheitlichen Störugen mit sich reden, wenn man vor der Kündigung diese erheblichen Störungen darlegt und den Arzt von den Schweigepflicht befreit (ich kenne die Probleme im Zusammenhang mit Mobbing). Wie das heute aktuell ist, hängt sehr wahrscheinich vom einzelnen Arbeitsvermittler ab (oder hat man für die auch irgendeinen neuen Namen erfunden?).
Ingeborg

hallo,
ich finde es ziemlich riskant, denn auch wenn du einen wohlwollenden bearbeiter vor dir hast, wird das nicht ohne rattenschwanz von attesten + gutachten durchkommen.
wenn dich die situation wirklich so krank macht, dann bring doch einfach gelbe zettel bei… da geht ein viertel jahr schnell rum…
gruss
khs

Hallo Julia,

ich bin Arbeitsvermittler.
Wenn Du Kunde in unserem Team wärst, müßtest Du keine Sperrzeit befürchten, wenn Dein Arzt bestätigt, dass die Forführung Deiner Arbeit für Dich gesundheitlich nicht mehr zumutbar war.

Allerdings prüft das kein Vermittler, sondern die Leistungsabeilung.
Bei Eigenkündigung kriegst Du vom Amt einen Fragebogen, wo Dein Arzt direkt Stellung nehmen kann. Wenn er das wie oben beschrieben bestätigt, brauchst Du Dir um eine Sperrzeit keine Gedanken zu machen.

Es ist uns bisher noch verboten, gegen das Grundgesetz zu verstoßen - und da steht nunmal die Gesundheit vorrangig.

Hallo Ingeborg… ja noch heißen wir Vermittler… mal sehen, wie lange noch :wink:

Liebe Grüße
Andrea

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Danke für die Infos!
Vielleicht komm ich damit weiter, alles so verwirrend!

Hallo Julia,

meine Frau hatte zum 31.12.2001 die Kündigung eingereicht aufgrund Gesundheitlicher und seelischer Störungen. Nach einem Termin durch den Psychologischen Dienst vom Arbeitsamt wurde Ihr das Arbeitslosengeld bezahlt. Ratsam ist es aber vor Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitsamt zu sprechen. Eventuell musst du dann vor der Kündigung zu dem Psychologischen Dienst und die stimmen dann einer Kündigung zu, dabei ist aber nur ein Psychologe dem du erzählst was deine Gründe sind usw. also keine Psychotest oder sonstiges.

Gruß Markus

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Danke
Hallo Markus,

Danke vorab für diese Antwort!

Da ich neu bin würde mich interessieren, ob du die e-mail
von mir bekommen hast?! Bin mir nicht sicher ob das so geht,
wie ich das gemacht habe!

Liebe Grüße