Eigenkündigung während Kurzarbeit

Arbeitnehmer X ist seit 22 Jahren im Unternehmen und hat beidseitig 7 Monate Kündigungsfrist ( also auch AN gegenüber dem AG) Im der Firma Y von AN X ist seit Monaten Kurzarbeit angemeldet. AN X ist in Kurzarbeit und will kündigen. Wenn nun AN X innerhalb der laufenden Kurzarbeit ( von der Bundesregierung bis 31.3.22 verlängert) was passiert dann?

a) Muss AG Y dann AN X zu nomalen Konditionen also 100 % Lohn bis zum Ende der Kündigungsfrist beschäftigen?

b) Oder kann AG Y jetzt ANX in weiter in 100% Kurzarbeit ( sozusagen firmenintern) lassen und damit 0 € Lohn zahlen, welches auch im Falle einer Kündigung während der Probezeit im neuen Arbeitsverhältnis ja zu deutlich niedrigen ALG1 führen würde ?
c) welche anderen Optionen gibt es?

Danke für Ihre Antworten

Hallo,

gem. § 151 Abs. 3 Nr. 1 SGB III führt Kurzarbeit nicht zur Minderung des Anspruches auf ALG1.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__151.html

&tschüß
Wolfgang