Hallo liebe Experten,
ich befinde mich in folgender Situation:
Zum 01.12.2013 werde ich eine neue Tätigkeit im Angestelltenverhältnis aufnehmen.
Die vertragliche Kündigungsfrist meiner jetzigen Tätigkeit beläuft sich auf 2 Monate, jeweils zum Ende eines Kalendermonats (im zweiten Jahr der Vertragsdauer — Beginn war 01.04.2012).
Ich habe am 24.09.2013 (mit Zeugen) via Einschreiben mit Rückschein(Rückschein liegt mit Unterschrift des AG quittiert vor) form- und fristgerecht zum 30.11.2013 gekündigt.
Da es sich bei der Kündigung um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, müssten aufgrund des oben dargestellten Sachverhalts alle Pflichten meinerseits eingehalten worden sein, um eine Vertragsbeendigung zum 30.11.2013 herbeizuführen.
Mein Vorgesetzter jedoch liess (vor Übersendung der Kündigung meinerseits an die zentrale Hauptstelle der Firma!) mich wissen das ihrerseits eine Kündigung erst zum 31.12. gewünscht wird. Er sagte, dass sie schon was finden würden, dass der Vertrag bis zum 31.12. laufen würde. Seitdem hat sich niemand mehr bei mir gemeldet. Eine schriftliche Bestätigung habe ich natürlich angefordert.
mE. wurde vertragskonform die Vertragsbeendigung kommuniziert.
Gibt es eurer Meinung nach irgendwelche Punkte, die ich übersehen habe?
An der der AG am längeren Hebel sitzt diesbezüglich?
Vielen lieben Dank.
Gruß Alex