Kann man Eigenleistungen als Erhaltungsaufwand als Minderung der Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung geltend machen? (z.B. mit einem Stundensatz von 12,50 €)
Kann man Eigenleistungen als Erhaltungsaufwand als Minderung
der Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung geltend machen? (z.B.
mit einem Stundensatz von 12,50 €)
natürlich nicht.
außerdem würde ich es nicht unter 22,50 machen…