Hallo,
eine Wohnung wird nach 20 Jahren frei und der Vermieter findet einen neuen Mieter.
Die Wohnung ist heruntergekommen (versiffte Teppiche, kaputte Tapeten, total dreckig usw.)
Der Vermieter will das die Wohnung neu renoviert wird und arrangiert sich mit dem neuen MIETER das dieser die Leistung übernimmt (Laminat verlegen, Fernsehkabel verlegen, Tapeten in allen Zimmern abziehen, Wände/Decken streichen, Satellitenschüssel montieren).
Die Materialkosten zahlt der Vermieter. Bis auf die Wandfarbe.
Aufwand ca. 1 Woche incl. Hilfe von Freunden und Familie.
Einzug war am 01.02.2009.
Jetzt am 08.06.2010 wird dem Mieter wegen Eigenbedarf mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt !! Die Tochter will in die Wohnung.
Der Mieter findet schnell eine neue Wohnung.
Jetzt die Frage(n);
- Kann der Mieter Ersatz für die Eigenleistung verlangen/einklagen ?
- Gibt es diese 5 Jahres Regel bei Eigenbedarf überhaupt noch ?
- Welche Kündigungsfrist gilt wenn der Vermieter NICHT wegen Eigenbedarf kündigt ?
Vielen Dank alle Statements !!!
Gruß
linguin
Hallo,
auch hallo
- Kann der Mieter Ersatz für die Eigenleistung
verlangen/einklagen ?
Verlangen kann man alles. Im genannten fiktiven Fall kommt es auf die Vereinbarungen an (aber beweisbar müssen sie sein). Ansonsten gilt: gemietet wie gesehen.
- Gibt es diese 5 Jahres Regel bei Eigenbedarf überhaupt noch
Bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/umwandlg.htm
- Welche Kündigungsfrist gilt wenn der Vermieter NICHT wegen
Eigenbedarf kündigt ?
Die gleiche.
Allerdings darf der Vermieter nicht einfach mal so kündigen. http://bundesrecht.juris.de/bgb/__573.html
Gruß
auch
linguin
vnA
Hallo,
auch hallo
Danke VnA,
- Kann der Mieter Ersatz für die Eigenleistung
verlangen/einklagen ?
Verlangen kann man alles. Im genannten fiktiven Fall kommt es
auf die Vereinbarungen an (aber beweisbar müssen sie sein).
Es gibt keine Vereinbarung… Er zahlt Material, Mieter mach leistung
- Gibt es diese 5 Jahres Regel bei Eigenbedarf überhaupt noch
Bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/umwandlg.htm
Der Vermieter macht keine ETW draus. Sondern die Tochter will rein und zahlt Miete, oder auch keine. Das weiß man nicht.
- Welche Kündigungsfrist gilt wenn der Vermieter NICHT wegen
Eigenbedarf kündigt ?
Die gleiche.
Allerdings darf der Vermieter nicht einfach mal so kündigen.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__573.html
ja, das weiß man… Hier schlägt dann der Abs. 2 bei 573 zu. Er braucht die Wohnung für die Tochter.
Die Frage die sich stellt ob man für die Arbeit was einklagen kann. Es sieht ja ganz so aus wie wenn der Vermieter mal schnell die Wohnung vom Mieter renovieren lässt und dann die Tochter ins gemachte Nest setzen lässt. dh. es sieht sehr nach Absicht aus.
Gruß
auch
linguin
vnA
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Irgendwo hab ich mal gelesen, dass eine Eigenbedarfskündigung dann zu Problemen (Schadenersatz) führen kann, wenn sie bei der Vermietung schon absehbar war.
Bitte mal selbst Tante goo beschäftigen, hab gleich einen Termin.
vnA