Eigenleistung nach Gebaüdeversicherungsschaden

Die Küchenwände meiner Mietwohnung wurden durch einen
Rohrbruch stark beschädigt. Habe mir einen Kostenvor-anschlag vom Malerbetrieb besorgt und an meinem Vermieter
weitergeleitet. Nach mehreren Wochen bekam ich die Zu-
sage zum renovieren. Zu diesem Zeitpunkt war der Termin
zur Auftragserteilung allerdings schon 3 Wochen über-
fällig und durch Auftragslage nicht in nächster Zeit
auszuführen. Jetzt habe ich alleine die Wände renoviert.
Nun meine Frage: Zahlt die Gebäudeversicherung einen
Teil meiner Arbeit?