Eigenleistung zurück bei mißlungener Resektion

Hallo, ich habe vor einen halben Jahr eine Zahnwurzelresektion machen lassen.
Es ist eine Kassenleistung und habe trotzdem € 210,00 selber bezahlen müssen!
Aber es hat leider nichts geholfen und habe wieder eine Entzündung, jetzt soll der Zahn von oben behandelt werden , das heißt die Krone wird aufgebohrt , da kommen wieder einige Kosten auf mich zu!
Kann ich die Eigenleistung wieder zurück fordern?
Weiß jemand Bescheid, vielen Dank im voraus1

Servus,

das ist eigentlich eine Frage für das Rechtsbrett. Eine (zahn)medizinische Behandlung ist rechtlich eine Dienstleistung. Erfolg wird dabei nicht geschuldet, nur ein Vorgehen ‚nach den Regeln der Kunst‘. Wenn ein Husten nicht rechtzeitig vor dem nächsten Date verschwunden ist, kann man die Behandlungskosten auch nicht zurückverlangen.

Gruß

Kai Müller

Hi

Wahrscheinlich nicht. Jede Entzündung an der Wurzelspitze eines Zahnes kann wieder auftreten, auch nach einer vorangegangenen Wurzelspitzenresektionen. Du müsstest also beweisen, dass etwas falsch gemacht wurde, bzw. der Arzt muss beweisen, dass er alles richtig gemacht hat. Das wäre ein langwieriges Verfahren, denke ich, aber versuchen kannst du es ja.

Gruß
tam