„Das Fundament für die Maschine wird durch die XY GmbH in Eigenleistung hergestellt“
Ich habe in der Literatur oft gelesen, dass Fundamentierungskosten zu den Anschaffungskosten dazugehören, wollte aber sichergehen, dass das auch für Eigenleistungen korrekt ist.
Das heisst also auch, dass es uU sein kann, dass die Anschaffungskosten den Anschaffungspreis (Listenpreis) deutlich übersteigen?
selbstverständlich gehören auch die „Eigenleistungen“ zu den „Anschaffungs- und Herstellungskosten“. Begrifflich ergibt sich das bereits aus dem Begriff der „Herstellungskosten“; dazu gehören auch Eigenleistungen.
Selbstverständlich sind die „Eigenleistungen“ nachzuweisen; sie dürfen nur angemessene Kosten enthalten, die bei der Herstellung anfallen.
zu deinen 2 Fragen:
A) Eigenleistung als AK
ja, das ist möglich, jedoch sollte in der Praxis ein sehr genauer Nachweis über die Höhe der Kosten vorgelegt werden können, dmait das Finanzamt den Betrag auch anerkennt. Zur Dokumentation gehören dann zum Beispiel Kaufbelege für Material und unbedingt Stundenaufzeichnungen der Mitarbeiter aus denen hervorgeht, welcher MA wie lange an dem Fundament gearbeitet hat und eine nachvollziehbare Berechung der Selbstkosten für eine Stunde Arbeitszeit dieses MA.