eigenmächtige Absperrung

Herr Maier sperrt im Vollrausch seine Straße mit Absperrband weil er nichtmehr vom Autolärm gestört werden will, sondern mal ausschlafen möchte. Er wird dabei gesehen. Was könnte jetzt passieren? Muss er angezeigt werden oder genügt es wenn die Polizei ihn beobachtet? Welche Strafe könnte verhängt werden, gibt es vergleichbare Fälle? Macht es nen Unterschied, wenn Polizeiabsperrung draufsteht, etc.

Danke & Grüße

Hallo.

Kommt ganz auf den Einzelfall an.

Könnte eine Nötigung darstellen bis hin zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder aber auch gar nichts, also einfach nur ein grober Unfug, von dem keinerlei Gefährdung des Straßenverkehrs ausging und der nicht geahndet wird.

meinst du jetzt die breite Auslegungsfähigkeit des Richters oder meine schwammige Darstellung des Falls? Worauf sollte Herr Maier beim Absperren achten um möglichst klimpflig aus der Sache rauszukommen?

Grüße

Hallo.

Es lag eher an der schwammigen Formulierung der Fragestellung. Wichtig ist, dass niemand gefährdet wurde und dass auch keine abstrakte Gefahr besteht. Wenn z. B. auf einer normalen Strasse eine Absperrung erfolgt, so dass Autofahrer gezwungen werden, plötzlich abzubremsen und andere auffahren ist das sicher etwas anderes, als wenn z. B. die Einfahrt zu einer Einbahnstrasse in einer 30-er-Zone mit einem Plastikband zugehängt wird.