Hallo,
würde gerne mal wissen, inwieweit und inwiefern ein Mitarbeiter „haftbar“ (oder auch verantwortlich) gemacht werden kann, in Folge einer Pflichtverletzung und in Fällen von Verstößen gegen die Order eines Vorgesetzten oder des Firmen-Chefs (Von wo an reichen die Möglichkeiten).
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Nehmen wir einfach mal an, dass ein Mitarbeiter es versäumt, seiner Ordnungspflicht in Form von Einhaltung vorgegebener Richtlinien bei einer Auftragsabwicklung nachzukommen. Es kommt zum Auftrag, doch wenn er seiner Ordnungspflicht nachgekommen wäre und bspw. eine Bonitätsauskunft eingeholt hätte, so wie es Pflicht im Hause wäre, dann hätte aufgrund einer schlechten Auskunft der Auftrag nicht abgeschlossen werden dürfen.
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Anderes Beispiel: Ein Mitarbeiter bestellt bei einem Lieferant für eine Baustelle eines Kunden ein Mietgerät, um Ausfallzeiten des eigenen defekten Gerätes zu vermeiden. Gemäß dem Vorgesetzten hätte eine Reparatur vor Ort ausgereicht und es wurde im Übrigen untersagt, ein jenes Gerät anzumieten. Der Mitarbeiter hat sich darüber hinweg gesetzt; nun sind große Kosten angefallen, die der Lieferant bezahlt haben will.
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Noch ein Beispiel: Ein Geräte-Verkauf wird abgeschlossen. Der Kunde möchte eine bauliche Änderung am Gerät haben, welche jedoch nicht vertraglich erfasst wurde. Ein Mitarbeiter hält persönliche Absprachen mit dem Kunden. Nun wurde die Änderung im Herstellerwerk durchgeführt, wobei gesetzliche DIN-Maße nicht eingehalten werden konnten oder einfach nicht darauf geachtet wurde, sie einzuhalten. Nehmen wir einfach mal an, dass der Kunde jetzt eine vorschriftsgemäße Änderung nach seinen Wünschen durchgeführt werden soll und er bis dahin keinen Cent der Rechnung bezahle. Hätte der Mitarbeiter die pers. Absprachen schriftlich und vertraglich dargelegt - ebenso mit dem Hersteller und dem Kunden über diese möglichen Probleme im Vorfeld informiert, wäre die nun entstandene Situation womöglich nicht entstanden.
Was darf ein Chef tun, oder einfordern, das der Mitarbeiter zur Rechenschaft gezogen werden kann? Darf er z.B. um Kostenausgleich aus der eigenen Tasche des Mitarbeiters (in bestimmten Fällen) verlangen?
Freue mich über sachdienliche Hinweise.
Vielen Dank im Voraus!
Gruß, TT
Dann weiß man aber, wo man anfangen muß.