Guten morgen liebe Com,
Herr Müller hatte letztes Jahr begonnen seinen Zivi zu machen,
am Anfang lief alles gut bis sein Chef immer mehr und mehr zum Arsch wurde - wenn Herr Müller krank wurde, musste er erst zum Chef und dann zu dem Arzt den der Chef vorher ausgesucht und angerufen hatte.
Dieser Arzt hat Herr Müller NIE krankgeschrieben, egal wie schlecht es ihm ging.
Herr Müller ist dann zu seinem Arzt gegangen - hat sich krankschreiben lassen und diese abgegeben - der Chef sagte nichts - irgendwann, kam mal die Kündigung und die beendigung des Zivildienst.
So etwa 2-3 Wochen nachdem sich Herr Müller krankschreiben lassen hat.
Die Zeit verging und nun muss Herr Müller am 16.02.2012 zum Gericht - weil er eine Klage bekommen hat " eigenmächtiges Vernhalten von der Dienstelle am xx.xx.xxxx" es geht hier also nur um EINEN tag.
Was für Konsequenzen können nun auf Herr Müller zukommen? Und bitte nicht die Auszüge " drei jahre Gefängis " - weil es sich hier laut Schreiben nur um diesen einen Tag handelt.
Lg
Soulmate
Hallo,
Was für Konsequenzen können nun auf Herr Müller zukommen? Und
bitte nicht die Auszüge " drei jahre Gefängis " - weil es sich
hier laut Schreiben nur um diesen einen Tag handelt.
blättere einfach von §52 ZDG zu §§58 ff. ZDG weiter.
http://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/BJNR0001009…
Gruß
C.
Hi,
war der Arzt ein Amtsarzt oder nur irgendeiner der vielleicht sogar ein Kumpel von dem Chef war?
Falls letzteres vielleicht mal zu einem Amtsarzt gehen und bescheinigen lassen welcher Arzt richtig gehandelt hat. Nur eine Idee.
Was die Strafe angeht, es kann von Geldstrafe über Sozialstunden bis hin zu Freiheitsstrafe alles sein. Hier dürfte man aber von etwas geringerem ausgehen.
Was die Strafe angeht, es kann von Geldstrafe über
Sozialstunden bis hin zu Freiheitsstrafe alles sein.
Welche Rechtsgrundlage hast Du für diese Aussage herangezogen?
Ja das letzte trifft zu - da der Chef auch immer wieder betont hat - das es sein persönlicher Hausarzt ist, seit mehreren Jahren.
Zum Amtsarzt durfte Herr Müller nicht, da die Aussage des persönlichen Artzes dem Chef genügt hat.
Danke für die Antwort.
Aber es nicht verständlich für Herr Müller - wegen einem fehltag - 3 Jahre in den Knast zumüssen.
Wobei er von dem Fehltag nichtmal etwas wusste.
Danke für die Antwort.
Aber es nicht verständlich für Herr Müller - wegen einem
fehltag - 3 Jahre in den Knast zumüssen.
Deswegen ist das ja auch nicht so. Die drei Jahre, die Du auch erwähntest, stehen in §52 ZDG. Da aber die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, verwies ich Dich auf §58 ZDG.
Ich dachte, das wäre verständlich gewesen.
Hallo,
ein Arbeitgeber darf seinen Angestellten nicht vorschreiben, zu welchem Arzt sie zu gehen haben. Da Du eine Krankschreibung von einem Arzt Deines Vertrauen hattest, bist Du dem Dienst ja auch nicht eigenmächtig ferngeblieben. Wenn der AG an Deiner AU Zweifel hat, muß er den MDK einschalten.
Hier ein Fall, der vor Gericht kam:
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,80…
Ich würde dem Prozeß gelassen entgegen sehen. Trotzdem versuchen, einen guten Anwalt zu finden…
Viel Erfolg!
Hallo,
ein Arbeitgeber darf seinen Angestellten nicht vorschreiben,
zu welchem Arzt sie zu gehen haben.
Richtig, jedoch ist ein Zivi kein Angestellter. Der Dienstherr kann jedoch sehr wohl die Auflage stellen, einen Amtsarzt auszusuchen. (Unabhängig davon, dass dies hier nicht zutrifft)
Da Du eine Krankschreibung
von einem Arzt Deines Vertrauen hattest, bist Du dem Dienst ja
auch nicht eigenmächtig ferngeblieben. Wenn der AG an Deiner
AU Zweifel hat, muß er den MDK einschalten.
Daran zweifel ich stark. Hast du eine Quelle? Wie gesagt, AG DH
Hier ein Fall, der vor Gericht kam:
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,80…
Ich würde dem Prozeß gelassen entgegen sehen. Trotzdem
versuchen, einen guten Anwalt zu finden…
Bei denen es sich auch um „normale“ Angestelltenverhältnisse handelt…
Anton