Eigenname als Emailadresse - geschützt?

Hallo Experten,

ich habe folgendes Problem - der Vater meiner Nichte - geschieden von der Mutter - hat sich, da sein Name als Email-Adresse beim Provider vergeben ist, ein Postfach mit dem Namen seiner/ihrer älteren Tochter (7) als alleinige Mailbox eingerichtet und ist der Meinung, 1. dies ist rechtens (er verwendet diese Adresse nicht als Alias sondern als Hauptadresse, Zugriff von seiten der Tochter sowie Zustimmung von seiten der Mutter besteht nicht) und 2. Sie bräuchte ohnehin seine Zustimmung zur Einrichtung einer solchen Mailbox, weil er auch Sorgerecht hat.

Wir sind recht sicher, dass er kein Recht dazu hat, Ihren Namen 1:1 als Mailbox für sich zuverwenden und wüssten nun gerne, was wir diesbezüglich unternehmen können - an den Provider wenden (hat das überhaupt Chancen auf Erfolg) oder müssen wir weiter gehen?

Vielen Dank für alle Tips und Hinweise

Gabi

Warum denn ?
Hallo Gabi,

unabhängig von der Rechtslage, über die ich als Laie Nichts sagen kann (ich glaube allerdings nicht, dass da rechtlich irgendeine Chance besteht, solange er sich nicht als die Tochter ausgibt…), wundere ich mich doch etwas über „dein“ Problem.

Warum stört es dich, dass er diesen Namen als Emailadresse benutzt ? Was ist daran anders als wenn es ein Spitzname wäre ? Das Mädel ist 7 Jahre alt und braucht bestimmt keine Email-Adresse und wenn sie irgendwann eine haben möchte, steht sie vor dem gleichen „Problem“, wie wenn ein anderes Mädel den Namen bereits „blockieren“ würde, und müsste sich einen anderen Namen ausdenken oder einen anderen Provider nehmen (was in den Zeiten von GMX und web.de kein Problem darstellt).

Für mich klingt das Ganze etwas nach Kleinkrieg zwischen der Frau und ihrem Ex-Mann. Ist es wirklich wert dafür Energie aufzuwenden ?

Lass den Mann doch eine Email mit Frauennamen verwenden, wenn er mag.

Gruss
Arne

Hallo Arne,

ich bin die Ex-Frau des Vaters von Gabis Nichte, also die Mutter.

Es geht hier tatsächlich nur um die rechtliche Fragen.
Wenn er sich „Meine Tochter…“ nennt ist mir das recht, nur so, hat er eine E-Mail-Adresse auf ihren Namen, also einen Briefkasten auf Ihren Namen ohne, daß sie den Schlüssel hat. Er kann damit (nicht, daß ich das erwarte, aber wer weiss?) Geschäfte in ihrem Namen tätigen, die nicht nur zu ihrem Nutzen sind. - Damit sind wir bei einem der Probleme…

Wenn es tatsächlich möglich ist, auf jeden beliebigen Namen eine E-Mail-Adresse zu eröffnen, mit allen Konsequenzen, möchtest Du, daß jemand sich unter deinem Namen nennt? oder warum schreibst Du unter diesem Alias? Kein Angriff - ich will niemanden angreifen - auch meinen Ex nicht - es geht wirklich nur um „Das Recht“, o.k.!?
Uschi

Holla

Es geht hier tatsächlich nur um die rechtliche Fragen.
Wenn er sich „Meine Tochter…“ nennt ist mir das recht, nur
so, hat er eine E-Mail-Adresse auf ihren Namen, also einen

Aeh, komisch bei mir ist es andersrum. Wenn einer eine Mailadresse „[email protected]“ hat, ist mir das egal. Schreibt er aber unter meinem Namen (in Foren, Newsgroups, usw.), und versucht sogar, mich zu imitieren, werde ich massiv sauer.

Briefkasten auf Ihren Namen ohne, daß sie den Schlüssel hat.
Er kann damit (nicht, daß ich das erwarte, aber wer weiss?)
Geschäfte in ihrem Namen tätigen, die nicht nur zu ihrem
Nutzen sind. - Damit sind wir bei einem der Probleme…

Ich komm nicht mehr ganz mit…
Hat er die Adresse beantragt? Mit (falls notwendig wie bei web.de) seinen oder ihren Daten? Die e-mailadresse als solche ist nichts weiter als eine Kennung, ohne Bezug zur Person (obwohl die meisten natuerlich davon ausgehen, bei einem ausgeschriebenen Namen oder einer Firmenadresse auch an den entsprechenden Empfaenger zu gelangen).
Obwohl das ganze natuerlich aergerlich oder missverstaendlich ist.
Da kommen wir zum anderen Problem, das m.A. viel wichtiger ist. Wie schreibt er denn die Mails? Tut er so, als ob die Mails von der Tochter kommen? Dann koennte man evtl. was machen.

Vergleiche das doch mit einem Briefkasten, den ich irgendwo in Deutschland an eine Strassenlaterne haenge, mit dem Namen Uschi X. drauf. Wird irgendjemand annehmen, dass das dein Briefkasten ist?

Falls er aber die Adresse unter dem Namen der Tochter angemeldet hat, dann koennte man vielleicht doch was machen. Den Provider anschreiben, das du ein neues Passwort moechtest (evtl. mit Perso-Kopie usw.) denn dann IST es ja das Postfach der Tochter.
(Vgl. auch Fremd-/Eigencanceldiskussionen im Usenet.)

Wenn es tatsächlich möglich ist, auf jeden beliebigen Namen
eine E-Mail-Adresse zu eröffnen, mit allen Konsequenzen,
möchtest Du, daß jemand sich unter deinem Namen nennt? oder
warum schreibst Du unter diesem Alias? Kein Angriff - ich will
niemanden angreifen - auch meinen Ex nicht - es geht wirklich
nur um „Das Recht“, o.k.!?

Welche Konsequenzen? Ausser vielleicht peinliche und aergerliche Sachen? Niemand wird nur unter Angabe einer namentlichen E-Mailadresse ein Geschaeft mit dir abschliessen, oder das auch nur als Identifikation zulassen.

So, aber was anderes, ich wuerde einfach mal den Provider anschreiben, ihm die Sachlage erklaeren. Du wirst garantiert keine Daten oder Mails erhalten, aber vielleicht legen sie ja den Account still?

Gruss, Lutz

Hallo Uschi,

so, hat er eine E-Mail-Adresse auf ihren Namen, also einen
Briefkasten auf Ihren Namen

Eine Emailadresse ist kein Briefkasten im herkömmlichen Sinn.

ohne, daß sie den Schlüssel hat.

Ja sicher, es ist ja auch seine Adresse.

Er kann damit (nicht, daß ich das erwarte, aber wer weiss?)
Geschäfte in ihrem Namen tätigen, die nicht nur zu ihrem
Nutzen sind.

Nein, eigentlich nicht. Wer einer Emailadresse mehr Gewicht gibt als einfach ein irgendwas and das man Mails verschicken kann, lebt jenseits der Realität. Ich kann mir JEDEN beliebigen Namen als Email-Adresse zulegen (z.B. [email protected]). Wenn irgendjemand dem ich mit so einer Adresse schreibe, ohne irgendwelche weiteren Informationen, davon ausgeht, dass ich auch diese Person bin ist (sorry) selber Schuld.

Ganz davon abgesehen, kann er (sofern er Sorgerecht hat) soweiso in Ihrem Namen Geschäfte tätigen, oder ?

  • Damit sind wir bei einem der Probleme…

Wenn er (wie ich im ersten Posting bereits sagte) sich als die Tochter ausgibt, habt ihr sicherlich eine rechtliche Handhabe, sofern ihr dies beweisen könnt. Solange er nur die Adresse nutzt (und mit seinem Namen unterschreibt), wird jeder Richter, der etwas Ahnung vom Internet hat ihm dies zubilligen (Wie gesagt ich bin Juristischer-Laie, und gehe von der Realität aus, die ja manchmal weit vom Recht entfernt ist).

Wenn es tatsächlich möglich ist, auf jeden beliebigen Namen
eine E-Mail-Adresse zu eröffnen, mit allen Konsequenzen,
möchtest Du, daß jemand sich unter deinem Namen nennt?

Ich werde es nicht verhindern können. Ich gehe sogar davon aus, dass ich nicht die einzige Person mit meinem Namen bin. Wer mich kennt, weiss unter welchen Emailadressen ich zu erreichen bin.

oder warum schreibst Du unter diesem Alias?

  1. Weil dies auch im richtigen Leben mein Spitzname ist/war.
  2. Weil ich nicht jedem meinen richtigen Namen mitteilen möchte.
  3. Unterschreibe ich jeden Beitrag mit meinem echten Vornamen.

Kein Angriff

Hab’ es nicht als solchen aufgefasst.

es geht wirklich
nur um „Das Recht“, o.k.!?

Ich verstehe dich ja irgendwie, aber ich glaube einfach nicht, dass diese Sache so heiss gegessen wird, wie sie gekocht wird. Sollte er die Identität Deiner Tochter nutzen, gehe mit allen rechtlichen Mitteln gegen ihn vor. Aber solange er nur eine "einfallslose Email-Adresse benutzt, lass ihn machen. Spätestens, wenn er die erste förmliche/geschäftliche/wichtige Mail schreiben will, wird er feststellen, dass diese Emailadresse nicht das gelbe vom Ei ist.

Gruss
Arne

P.S. Er wäre nicht der erste Mann, der sich im Internet als Frau ausgibt… :wink:

Hi Gabi,

du mußt hier zwei Dinge trennen. Wenn er unter dem Namen der Tochter lediglich eine Domain angemeldet hat und so seine E-Mail-Adresse benennt, ist das kein Thema, das juristisch angefochten werden kann. Es sei denn, ein anderer (z.B. die Tochter) will mit ihrem Reality-Namen eine E-Mail-Adresse einrichten. Dann müßte im Zweifel durch Gerichtsbeschluß entschieden werden, wem dieser Name zusteht. Wahrscheinlich würde der Tochter das Recht an dem Domain-Namen zugesprochen.

Das andere „Ding“ ist das Handeln unter falschem Namen. Wenn er unter diesem Domain-Namen Geschäfte tätigt oder Erklärungen abgibt, ist dies schon bedenklich. Aber dies muß zuerst geschehen, damit man seine Aktivitäten stoppen kann. Die Prophylaxe in dieser Richtung gibt es nicht. Alles nach dem Motto: zuerst muß ein Mord geschehen, damit ein Mörder verhaftet werden kann.

Gruß,
Francesco