Hallo,
gesetzt dem Fall ich möchte ein Kosmetikstudio so nennen wie ich heisse, also meinen Vornamen verwenden ohne den Zusatz „Kosmetikstudio“ oder ähnliches - darf ichn das tun, wenn sich jemand anderes eben diesen Namen als Marke in einer anderen Branche hat schützen lassen???
Vielen Dank euch allen schon einmal.
also, im Gesetz zum Schutz der Marke steht unter §15 (2) Dritten ist es untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen.
Beim Schutz geht es also nicht darum, dass der Schutz auf ein spezielles Gewerbe oder Produkt gilt.
Bei einer Rechtschutzversicherung kann man das oft aber genauer durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen, ohne dass die Pauschale fällig wird.
Ich habe mal einen Markennamen einer amerikanischen Firma als Homepage registriert, und den Leuten in den USA einen netten Brief geschrieben, die hatten nix dagegen.
Viele Grüße
RF
Jaaa - ich glaube so ganz stimmt das nicht.
habe ja im Moment eine Abmahnung erhalten weil mein Geschäft einen Namen hat der in dem Bereich „Gesundheits- und Schönheitspflege“ eine eingetragene Marke ist.
Als Gärtnerei hätte ich dort keine Schwiedrigkeiten gehabt.
Mich interessiert halt nur folgender Sachverhalt: nehmen wir an, ich hiesse Uschi.
Und möchte mein Geschäft schlicht „Uschi“ nennen.
Stelle aber fest, daß es beim Bundespatentamt mehrere eingetragene Marken gibt, die so, oder so ähnlich heissen…alo z.B Uschis Apotheke, oder Uschi geschützt für Automobilhandel, etc…
Darf ich meinen Laden so nennen wie ich heisse dann und mit diesem Namen Werbung machen?
Hallo
Bei uns in der Stadt gab es mal so einen ähnlichen Fall.
Ein Musiker der mit bürgelichem Namen Peter Alexander hieß hatte eine eine 3- Mannband
und machte vollberuflich Musik.
Sie hieß Peter Alexanderband.
Das Managment des Stars Peter Alexander klagte gegen den Namen der Band und hat am Schluß den Rechtsstreit verloren.
gruß
Wie die anderen schon schrieben, kann das ganze mal so und mal so ausgehen. Wichtig wäre, um Dir eine Sicherheit zu geben, dass eine Marke vom Amt akzeptiert wird, dass Du die Marke möglichst Kreativ machst. Also entweder setzte noch etwas hinzu oder entwerfe zu der Marke noch ein Bildlogo, was Du mit Deinem Namen verknüpfst.
Beachte aber bitte, dass Du dann den Firmennamen auch immer so benutzen musst, wie Du ihn eingetragen hast. Ansonsten könnten andere Personen, die etwas gegen Deine Marke haben, die Marke beim Amt löschen lassen.
LG