Eigennutzung vor Einzug

Hallo,

also wir haben A , der hat eine Wohnung angemietet. Wohnungsfindung ging über ein Maklerbüro. Nach dem A angefangen hat die Wohnung zu renovieren sind gravierende Mangel aufgefallen. Diese wurden als Anlage an das Übergabeprotokoll abgehängt und wiederum vom Makler und A unterschrieben.

Nach genau 6 Tagen des ersten Mietmonats hat C ( Eigentümer ) Eigenbedarf angemeldet. Jetzt will C, A so schnell wie möglich raus haben. Nun sind Provision, Kaution, erste Miete sowie Umzugspauschale schon gezahlt. Des Weiteren sind für die Renovierung auch Kosten angefallen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten A geht sofort raus mit einem Aufhebungsvertrag. Bleibt dann aber auf knapp 1000 Euro Kosten sitzen da C sich nicht bereit erklärt die Provision zu übernehmen. Die zweite Möglichkeit wäre das C, A Frist gerecht mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündigt. Dann würden aber noch höhere kosten Anfallen. 4 Volle Mieten und eine neue Wohnung suchen.
7 Tages Klausel entfallt da Mietvertrag schon vor über 14 Tagen unterzeichnet worden ist.

Nun die Frage, kann C so einfach A vor richtigem Einzug Eigenbedarf anmelden und dann sich bei den Kosten so quer stellen? Wie sieht die rechtliche Lage für A aus?
Besser mit den 1000 Euro leben oder Anwalt nehmen und das Risiko eingehen noch mehr Geld zu verlieren?

Danke,
pfefferkeks

Die zweite Möglichkeit wäre das C, A Frist gerecht mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündigt. Dann würden aber noch höhere kosten Anfallen. 4 Volle Mieten und eine neue Wohnung suchen.

Die „4 vollen Mieten“ fallen nicht unter Kosten/vergeblicher Aufwand (s.u.), da ja dafür eine Gegenleistung > Wohnungsnutzung in Anspruch genommen wurde.

7 Tages Klausel entfallt da Mietvertrag schon vor über 14 Tagen unterzeichnet worden ist.

Worauf beziehst du dich hier?
Im deutschen Recht gibt es eine solche Klausel nicht.
Oder steht z.B. im Mietvertrag sowas wie „Makler unterzeichnet für Eigentümer/Vermieter - vorbehaltlich der Genehmigung durch diesen“?

Besser mit den 1000 Euro leben oder Anwalt nehmen und das Risiko eingehen noch mehr Geld zu verlieren?

Zunächst mal: gemach und nicht vorschnell die 1000 Euro akzeptieren (siehe unten)
UND ==> mehr Input
Stehen die erwähnten Mängel in irgendeinem Zusammenhang mit der Kündigung?

Wer steht als Vertragspartner/Vermieter von Mieter A im Mietvertrag, wer hat diesen unterzeichnet?
Normalerweise wird das Person C sein, die als Eigentümer den Makler mit der Vermietung beauftragt hat oder der Makler hat durch ensprechende Vollmacht FÜR den Eigentümer/Vermieter unterzeichnet - dann gilt diese Unterschrift im Verhältnis zum Mieter so, wie vom Eigentümer/Vermieter selbst geleistet.

Schlagwort absehbarer Eigenbedarf
Die Rechtsprechung beurteilt Eigenbedarfskündigungen nach relativ kurzer Mietdauer in der Regel als treuwidrig und damit unwirksam, wenn der Eigenbedarf bei Abschluss des Mietvertrages bereits vorhanden oder absehbar war.
Als kurz gilt hier i.A. eine Mietzeitdauer von bis zu 3 Jahren!
http://www.bmj.bund.de/files/-/1311/Mieterschutz%20b…
> Punkt 2. - ab Seite 3

„Der Vermieter, der bereits nach 2 oder 3 Jahren eine Eigenbedarfskündigung ausbringen will, wird daher regelmäßig darzulegen haben, weshalb er diesen Eigenbedarf nicht vorhersehen konnte. Ihm kann nur dringend angeraten werden, diese Begründung bereits im Kündigungsschreiben mit anzuführen.“
http://www.rae-mowi.de/InfoCenter/Jurathek/Mietrecht…

Insoweit ist die Kündigung womöglich unwirksam, mangelhaft begründet bzw. C dürfte normalerweise rechtlich kaum eine Chance haben Mieter A durch eine Eigenbedarfskündigung „loszuwerden“ solange Mieter A sich vertragstreu verhält.
C wäre dann darauf angewiesen, dass Mieter A freiwillig mit einer vorzeitigen Vertragsaufhebung einverstanden ist, wobei dann eben i.d.R. eine angemessene Abfindung die Überzeugungsarbeit leistet.
Die Höhe einer Abfindung richtet sich i.A. danach, dass der Mieter für alle (Mehr)Kosten, vergeblichen Aufwand etc. (Provision, Umzugsmehraufwand, doppelt angefallene Mieten, vergebliche Renovierungskosten etc. etc) entschädigt wird plus ein zusätzliches Bonbon für das nette Entgegenkommen und die Unannehmlichkeiten.
1.000 Euro dürften diese Überzeugungsarbeit nicht leisten können …

Eine treuewidrige, unwirksame Kündigung wegen Eigenbedarf kann zudem einen echten, einklagbaren Anspruch auf Schadensersatz auslösen
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen…

und nebenbei:
An wen/für was wurde denn eine Umzugspauschale gezahlt?

Hallo,

danke für die ausführliche Antwort.

Mal kurz am Anfang, die Umzugspauschale ist an die Hausverwaltung gegangen für Klingelschied und Briefkasten und wenn beim Umzug Schäden im Treppenhaus entstehen.

Die Mängel sind alles Mängel die der Vormieter hinterlassen hat. Zum Beispiel defekten Wasserhahn in der Küche, oder defekten Küche an sich durch Wasserschaden. Diese sollten alle behoben sein vor Einzug. Also vor dem 1.12.2007.

Der Mietvertrag wurde im Auftrag von C (Vertmietering) mit der Maklerin und A unterzeichnet. Wie setzen sich die 1000 Euro zusammen. Das sind kosten für die ersten Renovierungsarbeiten (Tapete, Farbe, etc.) sowie eben aus der Provision für die Maklerin. Weitere Kosten wie die Kosten für Telefonate und Anfahrt so wie eine Art Vergütung der schon geleisteten Renovierungsarbeiten (Stundenlohn) ist noch nicht mit eingerechnet.

Also bester Weg, sich mit dem Vermieter treffen einen Aufhebungsvertrag mit allen kosten vorbereiten und wenn er ihn unterzeichnet dann ist gut. Sonst einen Anwalt aufsuchen?

Danke,
pfefferkeks

Die Mängel sind alles Mängel die der Vormieter hinterlassen
hat. Zum Beispiel defekten Wasserhahn in der Küche, oder
defekten Küche an sich durch Wasserschaden. Diese sollten
alle behoben sein vor Einzug. Also vor dem 1.12.2007.

Das klingt ja fast so, als ob der Mieter sich vom neuen Mieter nur die Wohnung habe in Schuss bringen lassen.
Der vergebliche Renovierungsaufwand sollte durch die Abfindung natürlich auch abgegolten werden.

Also bester Weg, sich mit dem Vermieter treffen einen
Aufhebungsvertrag mit allen kosten vorbereiten und wenn er ihn
unterzeichnet dann ist gut. Sonst einen Anwalt aufsuchen?

Aufgrund der beschriebenen Sachumstände: genau so

Mal kurz am Anfang, die Umzugspauschale ist an die
Hausverwaltung gegangen für Klingelschied und Briefkasten und
wenn beim Umzug Schäden im Treppenhaus entstehen.

Dann ist’s (außer bzgl. tatsächlicher entstandener Kosten: Klingel-/Briefkastenschild) genau was, was ich vermutet habe.
Siehe hier:

„Eine Umzugskostenpauschale fordern manche Vermieter insbesondere größerer Wohnanlagen von ihren Mietern für den Ein – bzw. Auszug. Hier handelt es sich um Pauschalbeträge, die jeder Mieter einmalig zu zahlen hat, um mutmaßliche Schäden am Gebäude (z.B. Beschädigungen der Wandfarbe im Treppenhaus beim Möbeltransport) abzudecken. Eine derartige Regelung im Mietvertrag ist unzulässig und unwirksam. Schadenersatzansprüche entstehen nach dem BGB nur dann, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist und der Betreffende die Entstehung des Schadens schuldhaft verursacht hat.“
http://www.pfertner.de/index.php?id=266

http://www.frag-einen-anwalt.de/Umzugspauschale-bei-…