Eigenschaden privat und Firma?

Hallo,
angenommen Herr X Müller hat einen PKW privat auf sich zugelassen. Herr X Müller hat mit seinem Bruder Y Müller eine Firma, die XY Müller GbR, auf deren Namen ebenfalls ein Fahrzeug zugelassen ist.
Nun schädigt das Fahrzeug der XY Müller GbR das Fahrzeug des X Müllers.
Ist der Schaden am Fahrzeug des X Müller durch die Kfz-Haftpflicht der XY Müller GbR gedeckt oder handelt es sich um einen Eigenschaden?

Vielen Dank vorab

Hallo Pitufino,

Problematisch ist die gemeinsame Haftung aller Gesellschafter. Diese soll sich wie bei der OHG in analoger Anwendung nach §§ 128ff.Vorlage:§§/Wartung/alt-URL HGB richten und kann seit einem Urteil des BGH von 1999 (BGHZ 142, 315) nicht mehr durch einen Rechtsformzusatz ausgeschlossen werden. Zitat Wikipedia.de.
d.h. im Außenverhältnis muss der einzelne Gesellschafter zunächst für alle Schulden der GbR auch mit seinem Privatvermögen haften, im Innenverhältnis kann er dann in der Folge das Geld wieder von seinen Mitgesellschaftern verlangen.

Insofern würde ich sagen, die Versicherungsgesellschaft ist primär leistungsfrei, da ein Eigenschaden vorliegt. Die Reparaturkosten können der GbR gegenüber aber in Rechnung gestellt werden.

VG
Mela

Hallo,

steht Herr X bei der GbR namentlich im Schein (was zu befürchten ist)…?! Dann ist das wohl ein Eigenschaden.

Grüße, M