Wäre es erlaubt, ein Auto, dessen Halter man nicht ist (der Halter reagiert seit ca. vier Monaten nicht auf Aufforderungen, den Wagen abzuholen), der aufgebrochen (Heckscheibe und Beifahrerscheibe eingeschlagen) und ohne TÜV ist, aber angemeldet, von einem Privatgrundstück selbständig auf einen öffentlichen Platz umzustellen (Schlüssel ist vorhanden) oder müsste man eine Strafe erwarten, wenn man bei der Umstellung „erwischt“ wird oder müsste man den Weg der Abschleppung durch ein Unternehmen gehen?
Und wer zahlt nach der Abschleppung die Standgebühren?
Hallo,
das Fahrzeug ist ohne TÜV nicht mehr für den Straßenverkehr und der Besitzer/Halter könnte Schadensersatzforderungen gegen den „Umsteller“ geltend machen, wenn dem Besitzer/Halter nun von Behördenseiten Maßnahmen drohen; vermutlich befindet sich das Fahrzeug auf einem privaten Platz, um genau diese Maßnahmen der Behörden zu vermeiden.
si
Hallo,
das Fahrzeug ist ohne TÜV nicht mehr für den Straßenverkehr
und der Besitzer/Halter könnte Schadensersatzforderungen gegen
den „Umsteller“ geltend machen,
Woraus leitest du das Bitte ab?
Nenne doch bitte mal eine Rechtsgrundlage hierfür.
wenn dem Besitzer/Halter nun
von Behördenseiten Maßnahmen drohen; vermutlich befindet sich
das Fahrzeug auf einem privaten Platz, um genau diese
Maßnahmen der Behörden zu vermeiden.
und wenn es nicht der Privatplatz des Halters ist, sondern jemand anderem gehört?
Gruß
Wawi