Hallöchen alle miteinander,
ich habe vor ca. 5 jahren ein Haus gekauft, welches natürlich finanziert ist. In der Finanzierung sollte eigentlich die eigenheimzulage insgesamt über 10000 Euro einfliesen.
Nun das Problem, ich habe den Kreditvertrag nun endlich mal angefordert und da rin auch das schreiben mit der Eigenheimzulage wo sinngemäß folgendes drin steht:
Die Eigenheimlage muss !jährlich! vom Antragsteller vom Finanzamt an die Bank abgetreten werden. Sobald ein Zahlungsverzug entsteht ist die Bank berechtigt an mich ranzutreten.
ABER: ich bekomme die Eigenheimzulage schon seit Anfang an auf mein konto und investiere sie natürlich ins Haus. Hat die Bank nach den 8 jahren Anspruch auf die ganze Summe oder Ihr Pech wenn sie es nicht merken. Hat jemand damit erfahrung?
mit freundlichen Grüssen aus dem sonnigen Sachsen-Anhalt
Hallo ohnegleichen,
zuerstmal folgendes…
In der Regel liegen beiden Finanzierungspartnern nämlich Darlehensgeber und Darlehensnehmer eine Ausfertigung des Vertrages vor. Wieso musstest Du also erst eine Kopie besorgen?
Im weiteren kann ich nicht verstehen, dass Du als Kreditnehnmer offenbar „vergessen“ hast, was Du für Darlehensverpflichtungen hast…
Du warst doch am „Stricken“ der Finanzierung wesentlich beteiligt und wurdest mit Sicherheit über Deine Pflichten aufgeklärt.
Zum nächsten hat die Bank Dir vermutlich ein Eigenheimzulage-Vorausdarlehen (manchmal heißt das auch anders) bewilligt. D. h. Tilgung jährlich, vollständig zurückgeführt nach 8 Jahren.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank was vergessen hat…
Originalwortlaut wäre hilfreich. Ich gehe davon aus, dass irgendwo steht, dass das Darlehen nach 8 Jahren in voller Höhe zurückgeführt werden muss, so dass Du noch 3 Jahre Zeit hast, die Eigenheimzulage gemäß Kreditvertrag - nämlich zur Tilgung des Darlehens - einzusetzen und dir die Differenz von 5 Jahren zu besorgen…
Privat kann ich den alljährlichen Einsatz dieses Geldzuflusses für Objekt & Co. nur verstehen… Das wird aber bei Fälligkeit des Darlehens nichts nützen…
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morgen…
das ich den Vertrag noch nicht hatte lag nur daran das sie ihn mir noch nicht ausgehändigt hatten und ich bis jetzt nie zeit hatte. Ich denke mir Die wollten nicht das mir die Wiederrufsbelehrung ins Auge fällt …ich meine ich arbeite im autohaus da gibt es die auch. Jetzt hatte ich Zeit und war da.
Ich hatte eigentlich gedacht das die Bank das Geld immer gleich bekommt, wäre ja zu einfach. ich schreibe jetzt mal den genauen Textlaut.
„Zur sicherung des Anspruchs des Sicherungsnehmers auf die vorgenannten Leistungen treten die sicherungsgeber ihre künftigen Ansprüche auf Eigenheimzulage in Höhe von insgesamt 10.224 EUR an den Sicherungsnehmer ab.
Den Parteien ist bekannt, dass diese Abtretung erst mit jährlich vorzunehmender Abtretungsanzeige beim Finanzamt wirksam wird.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Sicherungsnehmer von der Abtretung gebrauch machen kann, wenn der Sicherungsgeber zum Zeitpunkt des enstehens des jährlichen Anspruches auf Eigenheimzulage mit o.g. Leistungen im Rückstand ist.
Insoweit ermächtigen die Sicherungsgeber den Sicherungsnehmer, die dann notwendige Abtretungsanzeige gegenüber dem Finanzamt namens und in Vollmacht der Sicherungsgeber vorzunehmen.“
soweit der Text…nun habe ich auch von jemand anderen gehört das die eigentlich sobald das Geld nicht pünklich im März da ist, sich sofort melden und danach fragen nur bei mir nicht.
Ich verstehe auch den text so das wenn ich es nicht mache sie sich direkt an Finanzamt wenden, und das jedes Jahr.
Da ich sehr vorsichtig bin hab ich das Geld natürlich auch auf der Kante aber wäre schon schön wenn sie es nicht bekommen würden. 
so nun ist eure Meinung eure Erfahrung gefragt…ich will keinem was schenken ich muss im Autohaus auch für jeden Fehler bluten
Danke im voraus
Da ich sehr vorsichtig bin hab ich das Geld natürlich auch auf
der Kante aber wäre schon schön wenn sie es nicht bekommen
würden. 
Ich frage mich nur, was Sie damit bezwecken wollen?
Sie haben bei der finanzierenden Bank zwei Konten. Einmal das Kreditkonto für das Eigenheimzulagedarlehen und das Konto mit dem anderen Darlehen. Und beide starteten logischerweise im Soll.
Das eine Konto wird regelmäßig niedriger, da Sie tilgen. Das andere Konto, wo eigentlich Ihre Eigenheimzulage den Sollbetrag verringern sollte, aber nicht. Mit der Konsequenz, dass Sie hier nur höhere Zinsen zahlen.
Am Ende sind Sie der Gekniffene, nicht die Bank. Außer, Sie legen Ihr „eingespartes“ Geld höher verzinst an, was aber in Kombination mit einer plötzlich verlangten Vertragserfüllung sehr ins Auge gehen kann.
Sie werden auf gar keinen Fall um die Zahlung herum kommen.
Besorgen Sie sich lieber einen Überblück, was Sie gegebenenfalls mit einem Mal zurückzahlen müssten und regeln Sie das mit der Bank.
Das Eis, auf dem Sie wandeln, ist sehr dünn.
ich will nichts damit bezwecken ! Für mich hat sich nur die Frage gestellt warum die Bank sich nicht meldet was sie ja eigentlich müsste und zwar genau immer dann wenn jedes Jahr die Eigenheimzulage fällig ist. Soll bei anderen wohl klappen, da drängen sie drauf wieso nicht bei mir. Ich will sie nur nicht aufwecken und mich vorab Informieren ehh ich ein Fehler mache.
Ja ich habe das Geld so angelegt das es mehr wird und ich kann jederzeit ran.
Vieleicht hat ja noch jemand Erfahrung damit?
morgen…
das ich den Vertrag noch nicht hatte lag nur daran das sie ihn
mir noch nicht ausgehändigt hatten und ich bis jetzt nie zeit
hatte. Ich denke mir Die wollten nicht das mir die
Wiederrufsbelehrung ins Auge fällt …ich meine ich arbeite im
autohaus da gibt es die auch. Jetzt hatte ich Zeit und war da.
Also den Vertrag für eine Immobilienfinanzierung lasse ich doch nicht Jahre liegen… Dass die Bank Dir den Vertrag wegen der Widerrufsbelehrung nicht auhändigen wollte ist quatsch, da nach meinen dünnen Rechtskenntnissen die Frist von 2 Wochen erst mit Kenntnis bzw. Zurverfügungstellung der Belehrung tickt. Nichts desto trotz müsstest Du bei Widerruf - Jahre später - auch die erhaltene Leistung zurückgeben.
Ich hatte eigentlich gedacht das die Bank das Geld immer
gleich bekommt, wäre ja zu einfach. ich schreibe jetzt mal den
genauen Textlaut.
„Zur sicherung des Anspruchs des Sicherungsnehmers auf die
vorgenannten Leistungen treten die sicherungsgeber ihre
künftigen Ansprüche auf Eigenheimzulage in Höhe von insgesamt
10.224 EUR an den Sicherungsnehmer ab.
Den Parteien ist bekannt, dass diese Abtretung erst mit
jährlich vorzunehmender Abtretungsanzeige beim Finanzamt
wirksam wird.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der
Sicherungsnehmer von der Abtretung gebrauch machen kann, wenn
der Sicherungsgeber zum Zeitpunkt des enstehens des jährlichen
Anspruches auf Eigenheimzulage mit o.g. Leistungen im
Rückstand ist.
Insoweit ermächtigen die Sicherungsgeber den Sicherungsnehmer,
die dann notwendige Abtretungsanzeige gegenüber dem Finanzamt
namens und in Vollmacht der Sicherungsgeber vorzunehmen.“
so wie ich das verstehe, gibt es eine Tilgungsvereinbarung, die aus anderen Mitteln erfolgt. Die Abtretung gilt lediglich für den Fall, dass Du rückständig wirst. Hier ist die EHZ offenbar lediglich Sicherungsinstrument und nicht Tilgungsersatz. Dazu müsste man mal den ganzen Vertrag lesen, was ich Dir sehr empfehle. Offenbar hast Du etwas den Kopf in den Sand gesteckt und hoffst, sollte jemand was falsch gemacht haben, dass Du da unbeschadet rauskommst. Wirklich dünnes Eis. Am besten mal Termin mit Banker machen, jemanden mitnehmen, der ein bissl Durchblick hat und nochmal den Status Quo feststellen.
soweit der Text…nun habe ich auch von jemand anderen gehört
das die eigentlich sobald das Geld nicht pünklich im März da
ist, sich sofort melden und danach fragen nur bei mir nicht.
Ich verstehe auch den text so das wenn ich es nicht mache sie
sich direkt an Finanzamt wenden, und das jedes Jahr.
Da ich sehr vorsichtig bin hab ich das Geld natürlich auch auf
der Kante aber wäre schon schön wenn sie es nicht bekommen
würden. 
so nun ist eure Meinung eure Erfahrung gefragt…ich will
keinem was schenken ich muss im Autohaus auch für jeden Fehler
bluten
Danke im voraus
Hallo,
ich denke, wir würden Dir gerne weiterhelfen, was aber mit den bisherigen Informationen nur sehr gewagt ist. Falsche Aussagen wiegen schwer.
Um zu sehen, was Du für ein Darlehen eingerichtet hast, müsste man die wirklichen Vertragsdaten sehen (und zwar so, wie sie im Vertrag stehen). Es ist wichtig ob drin steht Tilgung ab XX.XX.XXXX in Höhe von x% und wie die weiteren Bedingungen sind. Nur die Möglichkeit die EHZ abzutreten im Falle eines Falles sagt wenig aus.
Mach Dir keine Gedanken, wenn die Zulage als fixe Tilgungsvereinbarung laufen sollte, hättest Du aufgrund der Nichtzahlung schon einen erheblichen Rückstand und einige Mahnschreiben, bzw. eine Kreditkündigung (Des gesamten Betrages).
Du wirst ja sicherlich Jährlich einen Kontoauszug bekommen, oder? Wie sieht der des Zulagenkredites denn aus? Höherer Saldo als aufgenommener Betrag? Kleinerer? Gleich?
Viele Grüße
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