Eigentlich witzebrett

Hallo,
nehmen wir mal an: Ein Vater ist seit 5 Jahren Alimente pflichtig, hat aber bisher noch nie was gezahlt. Und nehmen wir mal an das Kind kommt in ein Alter wo der Vater keine Alimente mehr bezahlen muss. (das kind ist in ausbildung) Der Vater (total mittellos) verklagt das Kind, dass er ja keine alimente bezahlen muss (obwohl nie welche bezahlt wurden) und sagt dem Anwalt auch noch, dass die Verfahrenskosten zu Schulden vom Angeklagten (Kind) fallen.
Laut Anwalt bekommen das Kind gesagt, der Vater ist im Recht, ihr braucht nix tun, sondern einfach Urteil abwarten und die Kosten dann einfach beim Vater wieder einklagen.
Naja sagen wir mal das Urteil fällt zugunsten vom Vater aus (was ja klar war, weil kein Anspruch eingelegt wurde) und das Kind bekommt eine Rechnung vom Gericht mit einer hübschen Summe Geld, die es jetzt bezahlen muss. Der Anwalt ist nimmer zu erreichen…
Wieso bitte schön muss das Kind Gerichtskosten und die Anwaltkosten des Gegners bezahlen, obwohl es garnix zu dem Prozess kann und nie irgendwelches Geld vom Vater gesehen hat.
Wenn Sie das Kind wären, was würden Sie tun?
paul

Kind bekommt eine Rechnung vom Gericht mit einer hübschen
Summe Geld, die es jetzt bezahlen muss. Der Anwalt ist nimmer
zu erreichen…
Wenn Sie das Kind wären, was würden Sie tun?

Unterlagen sammeln und zum Anwalt gehn, Prozesskostenhilfe beantragen
Viel Glück

Hallo!

Laut Anwalt bekommen das Kind gesagt, der Vater ist im Recht,
ihr braucht nix tun, sondern einfach Urteil abwarten und die
Kosten dann einfach beim Vater wieder einklagen.

Wie wäre es denn, einfach anzuerkennen, dass kein Anspruch besteht und sich so die ganze Klage zu sparen?

Frank

Hallo!
Wie wäre es denn, einfach anzuerkennen, dass kein Anspruch
besteht und sich so die ganze Klage zu sparen?
Frank

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Vater gegen den Sohn geklagt und Recht bekommen und kann jetzt von ihm Geld zurückverlangen, das er gar nicht gezahlt hat. Somit läge eine klare Fehlentscheidung des Gerichts vor.

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wenn der prozess bereits gelaufen ist, ist es dafür zuspät…
sagt gericht auch…

das wurde doch anerkannt und deshalb nicht gegen geklagt…

nein nein, das gericht verlangt die kosten + die anwaltsgebühren des gegners vom Kind ein… Der Vater wollte einfach nicht mehr weiterhin „zahlen“ (also nicht noch weiter verpflichtet sein)…

wenn der prozess bereits gelaufen ist, ist es dafür
zuspät…

Sind bereits vier Wochen seit Urteilsverkündung vergangen?

Hallo!

Also ich verstehe den Sachverhalt nicht.

Wieso sollte der Vater das Kind klagen? Das würde mir nur dann logisch erscheinen, wenn schon ein früher Titel des Kindes gegen den Vater existiert.

Um also etwas dazu sagen zu können, müsstest du den Sachverhalt genauer schildern.

Gruß
Tom

Unterschied 4 Wochen - 1 Monat

wenn der prozess bereits gelaufen ist, ist es dafür
zuspät…

Sind bereits vier Wochen seit Urteilsverkündung vergangen?

Die Berufungsfrist beträgt 1 Monat, das ist etwas anderes als 4 Wochen.

Ciao, Wotan

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Die Berufungsfrist beträgt 1 Monat, das ist etwas anderes als
4 Wochen.
Ciao, Wotan

Hi, Wotan,
einfacher sind vier Wochen zu rechnen. Schließlich gibt es verschiedene Monatslängen, und wer möchte schon auf den letzten Tag genau Widerspruch einlegen?

einfacher sind vier Wochen zu rechnen. Schließlich gibt es
verschiedene Monatslängen, und wer möchte schon auf den
letzten Tag genau Widerspruch einlegen?

Es geht nicht darum, was einfacher ist, sondern was richtig ist.

Beispiel:
Zustellung des Urteils am 26.10.2005.
Eine 4-Wochen-Frist endet am 23.11.2005, eine 1-Monats-Frist am (eigentlich 26.10.2005, wegen Samstag aber) 28.11.2005.
Und wenn jemand in diesen fünf Tagen Unterschied zum Anwalt kommt, hängt davon ab, ob noch eine Berufung drin ist oder nicht.

Ciao, Wotan

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es war bereits seit 4 jahren vom gericht festgelegt, dass vater unterhaltsgeld zahlen muss. Da aber der anspruch auf alimente mit gewissem alter erlischt, wurde einfach so gegen das kind geklagt um diese aufhebung zu erreichen -.-
was gibts da noch genauer zu schildern?

glaub schon, dass es 4 wochen sind, aber laut anwalt ist das urteil an sich richtig…
was mich so aufregt: wieso muss das Kind bitte schön die kosten des prozesses + des gegnerischen anwalts tragen? das ist doch total abgedreht…

Hallo!

Ja das hast du bisher ja nicht geschrieben.

Ich weiß ja nicht wie das Kostenersatzrecht ist, aber wenn der Vater als Kläger gegen das Kind klagt und gewinnt ist es doch eigentlich völlig normal, wenn das Kind zum Kostenersatz verurteilt wird. Anderes wäre für mich eigentlich nur denkbar, wenn ohne Klagsveranlassung geklagt wurde und das Kind als Beklagter sofort anerkannt hat (soferne das überhaupt in diesem Fall prozessrechtlich so in Deutschland denkbar ist - da hab ich keine Ahnung).

Gruß
Tom

ist es aber nicht ein witz an sich:
das kind sieht nie geld vom vater, sondern wird verklagt und darf auch noch eine ganz hübsche summe zahlen…
das kanns doch net sein

ist es aber nicht ein witz an sich:
das kind sieht nie geld vom vater, sondern wird verklagt und
darf auch noch eine ganz hübsche summe zahlen…
das kanns doch net sein

Wenn man sich verklagen lässt, selbst Schuld. Ich komm damit einfach nicht klar. Wenn ich doch verklagt werden soll, dahingehend, dass festgestellt werden soll, dass ich keinen Anspruch auf irgendetwas habe, dann erkläre ich einfach, dass ich anerkenne, dass ein solcher Anspruch nicht besteht, und schon ist für eine Klage das Rechtsschutzinteresse weg. Ohne in Prozessrechtliche Details einzusteigen, kommt eigentlich kein normaler Mensch auf die Idee, einen Prozess bis zum Ende durchzuziehen, bei dem man am Anfang schon weiß, dass man 100%ig verlieren wird. Das ist nicht ungeheuerlich, das ist kein Witz, das ist einfach absolut unverständlich.

Frank

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nicht alle kennen sich da aus :frowning:

Gibts Möglichkeiten das Geld beim hochverschuldeten (also bei den kindern) aber mittellosem Vater (der kein bock zu schaffen hat) einzutreiben? Laut Anwalt damals soll das funktionieren… Leider ist der Anwalt nimmer zu erreichen -.-

was mich so aufregt: wieso muss das Kind bitte schön die
kosten des prozesses + des gegnerischen anwalts tragen? das
ist doch total abgedreht…

Das habe ich auch schon öfter beklagt.

nicht alle kennen sich da aus :frowning:

Wenn Du bei Neckermann was bestellst und irgendwann knapp bei Kasse bist, Neckermann schickt einen Mahnbescheid…Legst Du dann Widerspruch ein und lässt Dich auf Zahlung verklagen und Dein Anwalt sagt Dir:„Wir holen uns das von Neckermann wieder wenn Sie verloren haben“ - oder sagst Du denen:„Ich bin grad knapp, klar, ich muss das bezahlen, aber vielleicht können wir da Raten vereinbaren“? Das ist doch nur logisch, dass man sich nicht vor Gericht zerren lässt, wenn eine Sache so Sonnenklar ist…

Frank