...eigentlich

Grüß’ Euch,

ich kenne zwar wer-weiß-was nicht nicht sehr lange, finde dieses Brett hier aber ziemlich klasse. Es liegt mir auch total fern, destruktiv zu sein, aber (an solchen Stellen kommt wohl immer ein „aber“…) : nach meiner Kenntnis gibt es hier einige Beratungs-Vorgänge, die das Rechtsberatungsgesetz eigentlich verbietet… - oder liege ich da falsch ?
Liebe Mods : Wie ist Eure Meinung dazu ?

Grüße

Uli.

ist das das einzige Gesetz,
das hier noch niemand hinterfragt hat.

es geht hier nur um einen Erfahrungs- und Gedankenaustausch.
für ein Beratung müßte man z.b. haften.
usw.

Grüße

Andreas
der darauf gleich ein paar fragen stellen mußte

Hi Andreas,

soweit es sich um Erfahrungs- und Gedankenaustausch handelt, sind wir, denke ich, aus dem Schneider.
Wenn jedoch jemand um Hilfe ruft, nach dem Motto : „Was soll ich tun ? Mein Vermieter terrorisiert mich…! ?“, dann sind Antworten und Ratschläge hierauf rechtliche Beratungen. Und ein Verstoß gegen das RBerG setzt - soweit ich weiß - nicht voraus, daß der Ratgeber haftet. Und die im Gesetz genannte Geschäftsmäßigkeit wird von den Gerichten meiner Kenntnis nach beinahe immer als ohnehin gegeben betrachtet.

Gruß

Uli

*dervielleichtbessergarnichtgeschriebenhätte*

Hallo Herr Rechtsanwalt,

das Rechtsberatungsgesetz ist von 1935 und diente ursprünglich dazu, die aus den juristischen Berufen vertriebenen Juden jeglicher Einkommensmöglichkeiten zu berauben.

Heutzutage wird es einerseits von mittellosen Anwälten benutzt, andere kostenpflichtig abzumahnen, und andererseits von den großen, fließbandmäßig arbeitenden Anwaltskanzleien, um sich lästige Konkurrenz vom Halse zu schaffen. Übersehen wird dabei immer, daß eine rechtskundige Bevölkerung auch eine gute Rechtskundschaft ist.

Natürlich wird man bei über 100.000 Anwälten in Deutschland irgendeinen davon in einer Kneipe finden, den man mit seinen Problemen zuballern kann. Denn für die kleineren Probleme hier findet man keinen Rechtsanwalt. Und bei den größeren Problemen, besteht der Tip immer wieder darin, zum Rechtsanwalt zu gehen.

Es ist ein Unterschied zwischen Rechtsbesorgung und Rechtsberatung. Beides ist zwar per Rechtsberatungsgesetz Zivilisten verboten, aber die Gerichte machen einen Unterschied, ob man jemandem einen Tip gibt oder die gesamte Rechtsangelegenheit (Briefe schreiben, Erklärungen abgeben etc.) übernimmt. Insofern hast Du Recht, wenn hier jemand auf Kundenfang geht.

Ferner muß die Rechtsberatung „geschäftsmäßig“ betrieben werden. Es muß also ein irgendwie erkennbares Eigeninteresse an der Beratung gegeben sein, z.B. seinen Namen international bekannt zu machen. Siehst Du das irgendwo?

Mach Dich lieber bei Foren unbeliebt, dessen einziger Zweck die Rechtsberatung und Vermittlung von Rechtsanwälten ist.

viele grüße
ralph

Tja, Uli,
meines Erachtens nach scheitert Dein „Problem“, das Du mit diesem Brett und dem RBerG hast, schon daran, daß, soweit ich weiß, hier noch nie jemand für eine Info oder einen Tip die Hand aufgehalten hat. (Ich bin allerdings noch nicht allzu lange dabei.) Ich persönlich habe das noch nicht getan und werde es auch in Zukunft nicht tun. Als ich bei W-W-W einstieg, dachte ich eigentlich, daß man sich gegenseitig Auskünfte etc. einfach aus Hilfsbereitschaft erteilt, auch wenn das heute sicherlich total out und uncool ist. Und wenn ich mit meiner oben geäußerten Meinung falsch liegen sollte und das Recht-Brett tatsächlich massiv gegen das RBerG verstößt, wären wir Dir bestimmt alle dankbar, wenn Du - PSSST! - uns nicht verpfeifst… :wink:
Cajun

Hallo Ralph,

zunächst einmal dürfte ich anfangs recht deutlich klargestellt haben, daß mir die mir von Dir unterstellten Absichten ziemlich fern liegen; deshalb ist mir Dein unfreundlicher Ton nicht ganz verständlich und paßt, finde ich, nicht ganz zu dem Umgangston, den man hier sonst erlebt.
Dein Text zur geschichtlichen Entwicklung des RBerG trägt leider zu dem eben doch existierenden gegenwärtigen Problem der Existenz dieses Gesetzes nichts hilfreiches bei.

Trotz allem freundlich Grüße

Uli.

Hallo Uli,

ich muss zugeben, dass ich mir die Frage nach einer evtl. Kollision mit dem Rechtsberatungsgesetz auch schon hin und wieder gestellt habe.
Ich habe deshalb auch schon einige Antworten von mir mit dem Hinweis versehen: Diese Antwort ist nicht als Rechtsberatung, sondern als Hilfestellung anzusehen. Die Hilfestellung erfolgt unter dem Ausschluss jeglicher Haftung.

Ob dieser Vermerk im Endeffekt rechtliche Wirkung hat …???

Ansonsten: Wenn ich mir die Antworten allgemein ansehe, dann gibt es jede Menge Hilfestellungen, aber als Rechtsberatung kann ich persönlich so gut wie keine einstufen.

Wie das Team von w-w-w das wohl sieht!?
Vielleicht sollte man die Frage mal unter ‚Anregungen u. Kommentare‘ stellen.

Gruss
WALTER

Hallo Walter,

wahrscheinlich hast Du Recht, daß die Fragen, die ich da stellte besser in ein anderes Brett gehören.

Schön, daß Du sachlich geantwortet hast ! Da bist Du nämlich momentan der einzige…

Viele Grüße

Uli.

Hallo miteinander,
hallo uli,

ich finde die frage, die uli aufgeworfen hat in diesem zusammenhang eigentlich schon wichtig und ich finde, sie gehört auch in dieses brett.

meiner meinung nach kann man das rechtsberatungsgesetz nicht einfach wegdiskutieren weil es eben einmal besteht.

wir - oder zumindest ich und sicherlich auch einige andere am brett beteiligt geben schlißlich täglich irgendwelche statements zu rechtlichen themen ab.

Ich bin handelsfachwirt und arbeite in der einkaufsabteilung eines versandunternehmens und habe auch mit der umsetzung von werbemaßnahmen zu tun. in meiner funktion muß ich mir fast täglich auch die frage stellen: darf ich die werbung in dieser form überhaupt veröffentlichen? - oder ähnliches.

die frage stellt sich nun: ist das rechtsberatung? meiner meinung nach nicht. ich fühle mich persönlich nicht unbedingt kompetent echte hib und stichfeste entscheidungen zu treffen, die einer juristischen hinterfragung immer und in jedem fall stand halten. und doch sage ich meine meinung und streite mich notfalls auch mit meiner rechtsabteilung.

ich denke, wenn man als ratgebender deutlich herausstellt, daß dies keine juristische beratung ist, sondern lediglich die preisgabe der persönlichen meinung, kann man auch nicht von einem verstoß gegen o. g. gesetz sprechen. aber das ist, wie gesagt lediglich meine persönliche meinung.

wie denken die anderen darüber. Sind in dem Board vielleicht auch juristen unterwegs, die zu dieser frage eine aussage machen könne.

grüße

charly

Hi Charly, hallo allerseits,

unter der Überschrift Rechtsberatungsgesetz hat Roland in diesem Brett die gleichen Fragen aufgeworfen. Ein Rechtsanwalt hätte gegen ein Forum im Netz eine Unterlassungsklage erhoben, was ich ziemlich sinnlos finde, denn damit kann er den Meinungsaustausch im Internet über rechtliche Fragen ohnehin nicht verhindern, sei es auch noch so sehr unzulässige Rechtsberatung. Ich bin selber Anwalt und denke, daß gerade solche Foren wie w-w-w ziemlich nützlich sind und - meiner Meinung nach - die Tätigkeit von professionellen Beratern nicht sehr stark beeinträchtigen, denn wer wirklich handfeste Probleme hat, der wird nicht drumherum kommen, ein persönliches Gespräch zu führen.

Aber schon allein an der Tatsache, daß es solche Klagen gibt, sieht man schon, daß dieses Gesetz nicht so recht zum Internet und dessen Möglichkeiten passen mag.

Sollte man es einfach ignorieren ?

Grüße

Uli.

Ich bin selber Anwalt und denke, daß
gerade solche Foren wie w-w-w ziemlich
nützlich sind und - meiner Meinung nach -
die Tätigkeit von professionellen
Beratern nicht sehr stark
beeinträchtigen,

wenn sie die tätigkeit überhaupt beeinträchtigen.

denn wer wirklich
handfeste Probleme hat, der wird nicht
drumherum kommen, ein persönliches
Gespräch zu führen.

das rate ich eigentlich auch jedem, dem ich meine meinung zu rechtlichen problemen darlege. egal ob im web oder „im leben“.

Aber schon allein an der Tatsache, daß es
solche Klagen gibt, sieht man schon, daß
dieses Gesetz nicht so recht zum Internet
und dessen Möglichkeiten passen mag.

Sollte man es einfach ignorieren ?

können wir es denn ignorieren?

wie siehts in anderen brettern zum thema recht aus?

by charly