Eigentragener Kaufmann mit 2 Firmen. Steuer ?

Hallo,

angenommen ein eigentragener Kaufmann haette 2 verschiedene Firmen.

Firma A = Blumenladen Stadt A
Firma B = Autowerkstatt Stadt B

Firma A und Firma B sind jeweils seperat im Handelsregister eingetragen…

Bei getrennter Buchfuehrung von Firma A und B wie verhaelt es sich mit der Einkommensteuer fuer den Kaufmann ?

Firma A erwirtschaftet einen Gewinn von 20000 Euro
Firma B erwirtschaftet einen Gewinn von 40000 Euro

Waere nun jeweils seperat Einkommensteuer auf die erwirtschafteten Gewinne von Firma A 20000 und Firma B 40000 zu bezahlen oder rechnet das Finanzamt Gewinn Firma A und B zusammen und veranlagt die Einkommensteuer zusammeneggefasst auf 60000 Euro ?

Danke fuer Eure Hilfe im voraus

Gruss

Sven

Hallo Sven,

bei der Einkommensteuererklärung werden die Gewinne aus
Gewerbebetrieben über die Anlage G erfaßt. Und zwar
nach Betrieb 1 und Betrieb 2, somit wird das Finanzamt
beide Gewinne zusammenfassen und auch gesamt besteuern.

Grüße tilgba

hallo,
beide werden in der einkommensteuer separat angegeben, jedoch insgesamt aufaddiert.
lg
maria

Hallo,

ganz sicher bin ich nicht, aber ich glaube, die Firmen werden separat abgerechnet.

Viele Grüße

Hallo,
in diesem konkreten Falle kann ichnur raten fachliche Hilfe in anspruch zu nehmen. Die Angelgenheit ist zu komplex, als dass amn dies in 1-2 Sätzen beantworten könnte.
Dieter

hallo,

hier kann ich nicht weiterhelfen.

saludos, borito

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Bedeutet dann in dem Falle wären für 60.000 Euro knapp 18.000 Euro EK Steuer zu bezahlen und nicht 1x knapp 9.000 Euro für 40.000 Gewinn von Firma B + knapp 3.000 Euro für Firma A mit 20.000 Euro Gewinn ?

Gruss

Sven

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Bedeutet dann in dem Falle wären für 60.000 Euro knapp 18.000 Euro EK Steuer zu bezahlen und nicht 1x knapp 9.000 Euro für 40.000 Gewinn von Firma B + knapp 3.000 Euro für Firma A mit 20.000 Euro Gewinn ?

Gruss

Sven.

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Bedeutet dann in dem Falle wären für 60.000 Euro knapp 18.000 Euro EK Steuer zu bezahlen und nicht 1x knapp 9.000 Euro für 40.000 Gewinn von Firma B + knapp 3.000 Euro für Firma A mit 20.000 Euro Gewinn ?

Gruss

Sven…

du versteuerst die gesamtsumme mit deinem steuersatz.
lg
maria

Hallo,
die Ergebnisse aus der selbst. Tätigkeit sowie evtl. weitere Einkünfte aus V+V, Kapitalerträgen ect. werden zusemmen gerechnet, nach Abzug evtl. Werbungskosten sowie Sonderausgaben ergibt das zu versteuernde Einkommen, auf welches dann die zutreffende Einkommensteuertabelle angewandt wird ( die Tabelle verläuft progressiv ).
Dieter

Hallo Sven,

Obwohl ich es nicht sicher weiss, versuche ich das mit einem natürlichen Menschenverstand zu beantworten: Da die Gewinne beider Firmen einer Person gehören, muss diese Person auch beide Gewinne versteuern. Da es sich um ein und dieselbe Person handelt, werden die Gewinne zusammengefasst, da sie zum versteuernden Einkommen der Person gehören und somit auch in die Progression fallen.

Hoffe, das hilft.

Gruss
Free

Hallo der_noob,

das Finanzamt wird die Gewinne zusammenfassen. Ziel der Einkommensteuer ist ja die Besteuerung der Einkünfte einer „natürlichen Person“, sprich: des Kaufmanns.

Also werden alle Einkünfe aufsummiert (Einnahmen aus Gewerbe, aus Selbständigkeit, aus Tätigkeiten als Arbeitnehmer etc.).

Viele Grüße
tinastar

Hallo Sven,
ganz so Pauschal ist dieses nicht zu sehen. In der Ein-
kommenbesteuerung sind noch viele andere Komponenten
zu berücksichtigen, z.B. Freibeträge Werbungskosten,
Sonderausgaben, Spenden, Außerordentliche Aufwendungen
usw… Wenn dieses alles abgezogen ist, ergibt dies dann
das zu versteuernde Einkommen. Die Höhe der darau zu zahl-
enden Steuer unterliegt der Steuerprogression. Es ist
also sehr schwer zu sagen welcher Steuer-Prozentsatz anzuwenden ist.

Gruß tilgba

Im Einkommensteuerrecht gibt es nur eine Einkunftsart „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“; in der Anlage G ist daher die Summe aller Gewinne anzugeben (egal wie viele Firmen existieren).

mfG

UG