Hallo
Ich habe mal ne frage.
Bei einer Eigentümergemeinschafft, wieviel zahlt da jeder an Versicherung? auf was kommt es an?
Wir sind 3 Eigentümer.
Wohnungsgröße? Personen?
Es geht um Brand,Leitungswasser & Sturm & Hagel Versicherung.
Hallo
Ich habe mal ne frage.
Bei einer Eigentümergemeinschafft, wieviel zahlt da jeder an Versicherung? auf was kommt es an?
Wir sind 3 Eigentümer.
Wohnungsgröße? Personen?
Es geht um Brand,Leitungswasser & Sturm & Hagel Versicherung.
Hallo, erklär mir bitte den Begriff Eigentümergemeinschaft. Eine solche Versicherung gibt es nicht. Meinst Du vielleicht eine WG, in der Ihr mit mehreren wohnt? Dann wäre eine Hausratversicherung zu empfehlen. Einer schließt die ab, und die Prämie kann man sich dann teilen. Eine Privathaftpflicht sollte jeder für sich abschließen.
1 Haus und 3 Eigentümer da 3 Eigentumswohnungen.
Wenn das Haus nur aus diesen 3 Wohnungen besteht und es den 3 Eigentümern zusammen gehört, schließt Ihr eine Wohngebäudeversicherung auf den Namen der „Eigentümergemeinschaft…“ ab. Die Prämie könnt Ihr dann ja aufteilen. Versichert sind dann Schäden durch Feuer, Leitungswssser und Sturm. Empfehlenswert ist der Einschluß von Elementarschäden (starke Witterungsniederschläge, Schneedruck usw.). Weiter empfehlenswert ist eine Grundbesitzer-haftpflichtversicherung, für den Fall, das dritte auf dem Grundstück zu Schaden kommen (Winterdienst schlecht gemacht, herunterfallende Dachziegel,…). Hausratversicherung und Privathaftpflicht sollte jeder für sich abschließen; die sind aber bestimmt schon vorhanden.
1 Haus und 3 Eigentümer da 3 Eigentumswohnungen.
Hallo!
Alle drei Varianten können ein Kriterium zur Abrechnung sein. Der Einfachheit halber sollte man die Kosten jedoch auf drei Eigentümer bzw. um genauer zu sein auf die Größe des jeweiligen Eigentumanteiles (grundbuchamtlich festgelegt i.d.R.) aufteilen.
MfG
CKH
Hallo,
das geht aus Eurem WEG Vertrag hervor. Bei uns gehen die gesamten allgemeinen Kosten zusammen und werden dann nach Anteil am Eigentum geteilt.
sonnige Grüße
Jörg
das ist ne juristische frage…
aber nur mal meine erfahrung dazu:
im Grundbuch stehen die anteile… die jeder von euch hat… danach wird in der regel auch das verhältnis der versicherungsprämien aufgeteilt…
dann gibt es noch die möglichkeit, dass ihr in einer eigentümerversammlung einen verteilerschlüssel bestimmt… dann gilt der…
die versicherung hat nur einen ansprechpartner… und ein konto, von dem sie abbuchen… die interessiert eure verteilung nicht…!
ich hoffe, dass ich helfen konnte… chris
Das regelt sich nach den Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft untereinander oder auch nach den gesetzlichen Grundlagen, sofern es sich um eine ebensolche WEG handelt.
Moin, moin!
Bei einer Eigentümergemeinschaft werden die Kosten entsprechend der 1000-stel Anteile aufgeteilt. Ich nehme an, Ihr seid Miteigentümer in einem 3-Familienhaus. Meistens einigen sich hier die Eigentümer entsprechend der Quadratmeter, wenn im Kaufvertrag keine Aufteilung nach 1000-stel erfolgt ist.
LG Chris
Hallo Star,
Ich verstehe die Frage nicht ganz. Die Eigentümergemeinschaft legt in der Eigentümerversammlung fest, nach welchen Größen die Kosten verteilt werden. Ob nach Personenanzahl (z.B. Müllabfuhr, Abwasser etc.) oder nach Wohnungsgröße oder anderen Kriterien. Die Versicherung würde ich persönlich nach der Wohnungsgröße aufteilen, aber das steht euch frei. Denkst du dafür gibt es Vorschriften wie ein privater Vertrag aussehen muss?
Gruß
Dennis
Hallo !
da gibt es mehrere Moeglichkeiten. Bei 3 Parteien ist das relativ einfach. Entweder nimmt man die qm-Zahl der Wohnungen zum Versicheungsbeitrag oder den im Grundbuch angegebenen Anteilswerte der Wohnungen. So zahlt jeder seinen gerechten Anteil.
Hallo,
den „Schlüssel“ kann man grundsätzlich festlegen, würde ich aber nie an der Personenzahl festmachen (höchstens bei verbrauchsabhängigen Sachen). Quadratmeter Wohnfläche wäre eine Variante …
Gruß
Andreas
Also …
Die Kosten werden in diesem Fall nach anteiligen Quadratmetern berechnet. Besitzen alle Eigentümer die gleiche Fläche, dann die Kosten einfach durch 3 teilen.
Mit internetten Grüßen,
A. Schmidt
Versicherungsberatung
Online … http://www.nordpower.org
Hallo Star,
diese Kosten werden nach Anteilen berechnet (1000stel),
sofern in der Teilungserklärung oder auf Grund von Beschlüssen der Eigentümer nichts anderes bestimmt wurde.
Liebe Grüße
Helmut