Guten Tag!
Ich stelle mir folgende mietrechtliche Frage:
Angenommen, X wohnt in einer Wohnung, die er vor einigen Jahren von
seinem Vater geschenkt bekommen hat. Der Vater hat das uneingeschränkte
Nießbrauchrecht. Die Miete ist nur symbolisch und etwa 1 Drittel der
marktüblichen Miete. Es besteht ein Standard-Mietvertrag und X wohnt
dort seit 20 Jahren.
Nun kommt es zum Streit zwischen X und seinem Vater.
- Kann X nun ganz regulär gekündigt werden mit der normalen Frist,
obwohl er Eigentümer ist oder schützt ihn das irgendwie?
- Kann der Vater nun ganz plötzlich die Miete auf ein marktübliches
Niveau heben (also um 200%), wenn dies nicht schriftlich als Option
festgehalten wurde? Vielleicht gar rückwirkend?
Vielen Dank für Eure Antworten und beste Grüße!
Ruth Krastel
Hallo,
Ich stelle mir folgende mietrechtliche Frage:
Angenommen, X wohnt in einer Wohnung, die er vor einigen
Jahren von
seinem Vater geschenkt bekommen hat. Der Vater hat das
uneingeschränkte
Nießbrauchrecht. Die Miete ist nur symbolisch und etwa 1
Drittel der
marktüblichen Miete. Es besteht ein Standard-Mietvertrag und X
wohnt
dort seit 20 Jahren.
Nun kommt es zum Streit zwischen X und seinem Vater.
- Kann X nun ganz regulär gekündigt werden mit der normalen
Frist,
obwohl er Eigentümer ist oder schützt ihn das irgendwie?
Hat sich der Beschenkte gegenüber dem Schencker nichts zu Schulden kommen lassen; vor allem aber, ist die Schenkung nicht an eine Bedingung geknüpft, kann kaum gekündigt werden.
- Kann der Vater nun ganz plötzlich die Miete auf ein
marktübliches
Niveau heben (also um 200%), wenn dies nicht schriftlich als
Option
festgehalten wurde? Vielleicht gar rückwirkend?
Wenn die Wohnung verschenkt wurde, kann der Vater wohl kaum die Miete erhöhen, denn er ist nicht Eigentümer ?
Etwas ist an der Fragestellung logisch. Gibt es eine Eintragung in das Grundbuch, dass X Eigentümer ist.
Gruss Günter
Danke für die Antwort!
Der Vater hat aber den uneingeschränkten Nießbrauch
und verwaltet alle Wohnungen im Haus samt Mietsachen usw.
selber. Zwar ist X eingetragener Eigentümer; aber eben
gleichzeitig auch Mieter in seinem eigenen Haus!
Wenn die Wohnung verschenkt wurde, kann der Vater wohl kaum
die Miete erhöhen, denn er ist nicht Eigentümer ?
Etwas ist an der Fragestellung logisch. Gibt es eine
Eintragung in das Grundbuch, dass X Eigentümer ist.
Danke für die Antwort!
Der Vater hat aber den uneingeschränkten Nießbrauch
und verwaltet alle Wohnungen im Haus samt Mietsachen usw.
selber. Zwar ist X eingetragener Eigentümer; aber eben
gleichzeitig auch Mieter in seinem eigenen Haus!
Wenn die Wohnung verschenkt wurde, kann der Vater wohl kaum
die Miete erhöhen, denn er ist nicht Eigentümer ?
Etwas ist an der Fragestellung logisch. Gibt es eine
Eintragung in das Grundbuch, dass X Eigentümer ist.
Hallo,
eine etwas umständliche Vertragsgestaltung. Allerdings kann der Vater dem Sohn aus den bislang hier genannten Gründen nicht kündigen. Eine Mieterhöhung ist - nach den bisherigen Kenntnisssen - nicht möglich.
Gruss Günter
Hallo,
mir ist hier bei der Beantwortung ein recht grober Schnitzer unterlaufen.
Der Sohn ist zwar Eigentümer. Durch das Nießbrauchrecht kann der Vater jedoch über die Wohnung verfügen. Er darf Mietverträge abschließen und diese auch wieder kündigen. Er kann somit seinem Sohn nach den gesetzlichen Bestimmungen das Mietverhältnis kündigen. Der Vater müßte also eine Kündigungsfrist von 9 Monaten einhalten und nachtürlich auch Gründe nachweisen, die lt. BGB eine Kündigung ermöglichen.
Eine Mieterhöhung ist selbstverständlich nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften möglich. Also innerhalb von drei Jahren höchstens 20 %. Danke für den Hinweis an die Userin Ramona. Habe bei der Antwort „geschlafen“.
Gruss Günter
Ich stelle mir folgende mietrechtliche Frage:
Angenommen, X wohnt in einer Wohnung, die er vor einigen
Jahren von
seinem Vater geschenkt bekommen hat. Der Vater hat das
uneingeschränkte
Nießbrauchrecht. Die Miete ist nur symbolisch und etwa 1
Drittel der
marktüblichen Miete. Es besteht ein Standard-Mietvertrag und X
wohnt
dort seit 20 Jahren.
Nun kommt es zum Streit zwischen X und seinem Vater.
- Kann X nun ganz regulär gekündigt werden mit der normalen
Frist,
obwohl er Eigentümer ist oder schützt ihn das irgendwie?
- Kann der Vater nun ganz plötzlich die Miete auf ein
marktübliches
Niveau heben (also um 200%), wenn dies nicht schriftlich als
Option
festgehalten wurde? Vielleicht gar rückwirkend?
Vielen Dank für Eure Antworten und beste Grüße!
Ruth Krastel