Eigentümer, Besitzer, Halter

Hallo Wissende,

wie war das noch mal rechtlich bei Kraftfahrzeugen: wer genau ist Eigentümer, Besitzer, Halter, Fahrer, Versicherungsnehmer [fällt jemandem noch was ein…] eines bestimmten Fahrzeugs? Welche Bezeichnung beinhaltet was, wird irgendwas durch etwas ausgeschlossen?

Schöne Grüße
Ulrike

Hallo Ulrike,
aus meiner Schulzeit und die ist so lange nicht her *g*
glaube ich noch folgendes zu wissen:
Eigentümer: derjenige dem es wirklich gehört
Besitzter: derjenige der grade im Besitz des Autos ist wahrscheinlich auch fährt?
Halter, müsste im Fahrzeugbrief??? eingetagen sein
Fahrer: wohl der am Steur sitzt *g*
Versicherungsnehmer: dürfte auch klar sein oder?

Nicht 100%ig sicher, aber so müsste es stimmen

Gruß Marcel

besitzer und eigentuemer sollte in diesem fall identisch sein.
halter ist der, der die kraftfahrzeugsteuer zugestellt bekommt und im brief eingetragen ist.
der bekommt in der regel auch die netten strafzettel zugestellt.

fahrer ist klar. muss nicht besitzer / halter sein.

beispiel:

oma schenkt enkel ein auto. aus versicherungstechnsichen gruenden (oma hat weniger prozente) meldet sie das auto auf ihren namen an.
dann ist oma die halterin …
dann ist die enkelin die fahrerin.

aber nicht die besitzerin. wie es sich allerdings verhaelt, wenn die oma der enkelin das auto verkauft… da bin ich mir nicht sicher…
ob die oma als halterin eingetragen bleiben kann. ich denke eher nein.

Hallo Wissende,

wie war das noch mal rechtlich bei Kraftfahrzeugen: wer genau
ist Eigentümer, Besitzer, Halter, Fahrer, Versicherungsnehmer
[fällt jemandem noch was ein…] eines bestimmten Fahrzeugs?
Welche Bezeichnung beinhaltet was, wird irgendwas durch etwas
ausgeschlossen?

Eigentümer ist der, der den Fahrzeugbrief in der Hand hält, bzw. dort eingetragen ist (wobei jeder, der ihn in der Hand hält, sich dort auch eintragen lassen kann).

Besitzer ist der, der gerade die Kontrolle über das Fahrzeug hat, der bestimmen kann, wann es sich wo befindet und was damit gemacht wird.

Halter ist gleich Versicherungsnehmer - derjenige, der im Fahrzeugschein steht.

Fahrer ist der, der gerade am Steuer sitzt, wenn der Mototr läuft (Läuft der Motor nicht, fährt das Fahrzeug nicht. Läuft er, fährt das Fahrzeug, auch wenn es gerade steht :smile:)

Das können vier verschiedene Personen sein:

Ein Auto gehört meinem Vater. (Eigentümer)
Es ist auf meine Schwester zugelassen, weil die bei ner Versicherung arbeitet und günstige Tarife bekommt. (Halter)
Ich habe die Kontrolle über das Auto, es ist quasi meins. Ich sitze bspw. auf dem Beifahrersitz (Besitzer)
Meine Freundin fährt aber, weil ich was getrunken habe. (Fahrer)

Ohne Gewähr und mit Bitte um Korrektur!

Gruß,

Malte.

Hallo Malte,

Eigentümer ist der, der den Fahrzeugbrief in der Hand hält,
bzw. dort eingetragen ist (wobei jeder, der ihn in der Hand
hält, sich dort auch eintragen lassen kann).

>

Halter ist gleich Versicherungsnehmer - derjenige, der im
Fahrzeugschein steht.

wie jetzt? Dann ist es möglich, daß im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein verschiedene Personen eingetragen sind?

Mein Weltbild steht auf dem Kopf :wink:

Gruß,
Christian

ja. das ist moeglich

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Hallo,

Halter ist gleich Versicherungsnehmer - derjenige, der im
Fahrzeugschein steht.

Also ich bin besitzer und Halter meines Fahrzeuges und bin im Brief sowie im Schein eingetragen.
Versicherungsnehmer ist aber eine 2. Person.

Kann also nicht ganz korrekt sein was du gesagt hast.

Grüssle,
Sven.

Hallo Sven,

ja, gibt’s auch. Aber zumindest bei mir wollte die Zulassungsstelle eine Vollmacht des Versicherungsnehmers, daß das Auto auf einen anderen Halter zugelassen wird. Bevor ich mir diesen bürokratischen Hürdenlauf angetan habe, wurde mein alter Fiesta damals doch auf Mama angemeldet.

Am einfachsten ist es alles gleichzeitig zu sein - Halter, Eigentümer, Versicherungsnehmer und Fahrer. :o)

Schönes Wochenende
Tomcat

Eigentümer ist der, dem das Fahrzeug rechtlich gehört. Das muss nicht der sein, der im Brief steht und auch nicht der Besitzer des Briefs, denn das Eigentum am Brief folgt nach BGB dem Eigentum am Auto. Der Kfz-Brief ist entgegen landläufiger Meinung nicht das Grundbuch für Autos. Richtig ist aber, dass zum gutgläubigen Erwerb eines Autos die Übergabe des Briefs nötig ist. Hat der Verkäufer keinen Brief dabei (liegt bei der Oma), ist aber Eigentümer, wird man trotzdem Eigentümer, egal, ob der Brief bei Oma ist oder der Verkäufer ihn dabeihat. War er aber nicht Eigentümer, dann kann man auch nicht gutgläubig das Eigentum erwerben, denn dafür bedarf es des Briefes.

Halter ist der, auf den das Auto zugelassen ist, also die Person, der das Kennzeichen zugeordnet wird und die einen Kfz-Schein bekommt. Es gibt einige Halterhaftungstatbestände in der StVO, die treffen also nicht den Eigentümer, sondern nur den Halter, z.B. wenn ein KfZ falsch geparkt wird, der Fahrer aber nicht ermittelt werden kann, können dem Halter die Kosten des Verfahrens aufgebrummt werden.

Fahrer ist vermutlich klar.

Versicherungsnehmer ist der, der den Wagen versichert.

Besitzer ist der, der die tatsächliche Herrschaftsgewalt über die Sache hat.

Dann gibt es noch den Besitzdiener, der im Auftrag des Besitzers die Sache in Gebrauch hat, ohne aber Besitzer zu sein.

Gehört also mein Auto der Bank (Sicherungsübereignung), lasse ich es aber auf meinen Namen zu, aber als Zweitwagen über die Versicherung meiner Frau laufen, leihe es meinem Freund und der läßt sich - weil er getrunken hat - von seiner Freundin nach Hause fahren, sieht es wie folgt aus:

Eigentümer: Bank
Halter: ich
Versicherungsnehmer: Meine Frau
Besitzer: Mein Freund
Fahrer und Besitzdiener: Freundin meines Freundes

Hi Michael,
unterschiedliche Daten in Brief und Schein? Nee, das geht definitiv nicht. Der KFZ-Schein ist nichts anderes als eine Art Brief-Kopie in handlicherem Format und der TÜV-Termin steht noch drin.
Halter und Versicherungsnehmer können verschieden sein, nur steht der Versicherungsnehmer nur im Versicherungsschein, welcher auf das KFZ ausgestellt ist.
Gruss Sebastian

Hallo Leute,
hier kommt eine definitive Darstellung der Situation eines Versicherungsonkels:

1-)Fahrzeug-Halter (FH) ist im Brief und Fahrzeugschein identische Person. Eine Abweichung ist nicht möglich.
Dieser bekommt auch die Strafzettel, da er für dieses Fahrzeug verantwortlich ist-

2-) Der Versicherungsnehmer kann eine abweichende Person (natürliche oder juritische) sein. Diese muß aber bei Anmeldung des KFZ auf der Versicherungskarte vermerkt sein. Dieser erhält alle Rechnungen, Schadenzahlungen, etc

Beispiel:
Ich kaufe mir einen Wagen und möchte die Prozente meiner Oma nutzen. In der Versicherungskarte steht unter dem Punkt->Versicherungsnehmer:open_mouth:MA. Darunter steht der Punkt-> Abweichende Halter:ICH.

Diese Konstelation wird von vielen Versicherung nicht mehr gerne gesehen und nur noch bei Stammkunden durchgeführt. Einfach mal nachfragen.

Ist nun alles klar??

Wenn nicht, einfach melden.

Gruß
Martin

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