Eigentümer einer Beteiligung

Hallo liebe Wissenden,

ich habe eine Frage zu Beteiligungen und wem diese gehören.

Nemen wir mal folgendes Beispiel:

Ein Vater kauft über einen Berater eine Beteiligung. Um sicher zu stellen, daß im Falle eines Falles das Kapital an seinen Sohn übergeht, wird vereinbart, daß die Beteiligung zwar auf den Namen des Sohnes läuft, aber finanztechnisch alles dem Vater gehört. Der Vater erhält auch die evtl. Ausschüttungen, Steuern, etc. Zwischenzeitlich verstirbt der Vater, kurz nach einem Zwangsverkauf der Beteiligung auf Grund der Erkrankung des Vaters.
Über die Protokolle und Schriftwechsel zwischen dem Anlageberater und dem Vater läßt sich belegen, daß die Beteiligung dem Vater gehörte und der Sohn nur Namensgeber war.

Wer ist jetzt gegenüber dem Finanzamt für die Beteiligung verantwortlich: Der Vater, dem die Beteiligung gehörte, oder der Sohn, auf dessen Namen die Beteiligung lief?

Vielen Dank für eure hoffentlich informativen Antworten.

Gruß
Dagobert

Es gibt im Steuerrecht die Figur des „wirtschaftlichen Eigentums“. Demjenigen, dem Nutzen/Lasten eines Wirtschaftsgutes zustehen, der andere dauerhaft von der Nutzung ausschliessen kann, wird dieses Eigentum zugerechnet. Es kommt dann auf das zivilrechtliche Eigentum nicht an.

Dies gilt z. B. bei Strohmanngeschäften oder Treuhandverhältnissen.

Im Detail wäre zu prüfen, ob die vertragliche Regelungen Nutzen und Lasten etc. in ausreichendem Umfang vom zivilrechtliche Eigentümer auf den wirtschaftlichen Eigentüme haben übergehen lassen.

Es könnte sich auch um eine sogenannte Unterbeteiligung handeln…der Möglichkeiten sind da viele