nach deutschem Recht sind Tiere keine Sachen. Eigentum ist ein dingliches Recht. So kann man eigentlich auch nicht Eigentümer eines Tieres sein, oder? Wie bezeichnet man dann juristisch korrekt eine Person, dem das Tier gehört? Halter des Tieres?
„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“
Ganz ähnlich für Österreich § 285a ABGB:
„Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere
Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf
Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen
bestehen.“
Es gelten also die gleichen Regeln wie für Sachen. Die Bestimmung hat daher insb. symbolischen Charakter.
Nun ja…steht so im Gesetz, Folgen aber: Keine einzige.
eines Tieres sein, oder? Wie bezeichnet man dann juristisch
korrekt eine Person, dem das Tier gehört?
Eigentümer. Abgsehen davon, dass ich das Tier nicht ausschlachten darf oder treten oder verhungern lassen ist’s im Ergebnis nichts anderes als eine Waschmaschine, ein Fernseher, ein Fahrrad. Nur meinte der Gesetzgeber, er müsste eine vollkommen unnütze Formulierung ins Gesetz aufnehmen, weil die Tiere ja unsere Freunde sind und alle, die viel Ahnung von Tierschutz und Umwelt, aber keine Ahnung von Jura haben, das ganze für einen großen Wurf halten. Dass das Tierschutzgesetz keine neue Erfindung ist und schon aus dem Grunde § 90a BGB vollkommen sinnlos, das erkennt man erst auf den zweiten Blick.